Erstellt am 20.04.2006 um 13:44 Uhr von Pan
Sie ist so lange wahlberechtigt wie sie unter Arbeitsvertrag steht ( Stichtag Ende Kündigungsfrist ) , auch wenn sie kurz danach aus dem Betrieb ausscheidet .
Erstellt am 20.04.2006 um 14:00 Uhr von Jutta
auch wenn der vertrag zum 30.04. ausläuft ? (ihr wurde nicht gekündigt. der vertrag galt von anfang an nur bis zum 30.04.06)
Erstellt am 20.04.2006 um 15:02 Uhr von Pan
Sie gilt als Arbeitnehmer bis die festgelegte Befristung abläuft oder bis bei Kündigung die Künd.frist endet , also darf sie noch wählen .