Ersatzmitglieder haben bei konstit. Sitzung gefehlt - wie gehts weiter ?
Unser Betriebsrat hatte gestern die konstituierende Sitzung. Leider war es 2 neu gewählten Mitgliedern nicht möglich, an dieser Sitzung teilzunerhmen. Nun sind einige Mitglieder der Meinung, das nur Ersatzkandidaten an den Sitzungen teilnehmen dürfen, aus dessen Liste das fehlende Mitglied gewählt worden ist. Sprich fehlt aus Liste 1 ein Mitglied darf nur ein Ersatz aus eben dieser Liste teilnehmen! Ist das richtig?
Community-Antworten (4)
19.04.2006 um 12:33 Uhr
Wen habt Ihr denn gestern dabei gehabt? Bei den Listen ist das so eine Sache : Im Prinzip könnte die Aussage stimmen, wenn auch das Geschlecht in der Minderheit berücksichtigt wurde.
Die Ersatzmitglieder haben gefehlt (das geht aus Deiner Überschrift hervor)? Wurde Euch/dem WV das Fehlen der BRM rechtzeitig bekannt gegeben und Ihr habt versäumt die Ersatzmitglieder zu laden?
19.04.2006 um 12:44 Uhr
Na das ist sone verworrenen Geschichte-weil eben von 7 gewählten Mitgliedern nur 5 anwesend sein konnten und der Ersatz eben die eine Meinung der von dem nicht anwesenden vertreten sollte- aus dem Grund heraus, das unser neu gewählter BR schon von Anfang der Wahlaktivitäten in zwei Lagern gespalten war ( persönliche Meinung von mir: individuelle Befindlichkeiten der Kandidaten und nicht das Interesse unserer Kollegen -standen im Vordergrund)
19.04.2006 um 12:49 Uhr
Mit welcher Begründung kamen denn die zwei regulären BRM nicht zur Sitzung? Da würde ich Euch dringend empfehlen, "diese verworrene Geschichte" und die "individuelle Befindlichkeiten" ad acta zu legen. Es ist zu befürchten, dass Eure konst. Sitzung für den Eimer war; jedenfalls die Wahl des BRV und BRV-Stellvertreter.
19.04.2006 um 14:34 Uhr
Das scheint alles sehr verworren. Aber...wenn ein bzw. zwei Mitglieder einer Liste unter Angabe von Gründen nicht erscheinen können müssen ersteinmal von der entsprechneden Liste die Ersatzmitglieder eingeladen werden. Erfüllt dies dann auch noch die Anforderung an die Minderheit ist gut, wenn nicht muss entsprechend das andere Geschlecht eingeladen werden(egal von welcher Liste es auch stammt). Z.B. Liste A(18 Frauen 1 Mann) Liste B(20 Männer) BR mit 13 Mitgliedern: Liste A mit 11 Liste B mit 2 Mitgliedern vertreten. Das Minderheitengeschlecht(Männer) muss mit mindestens 3 Männern vertreten sein. Sollte nun ein Mann aus der B-Liste nicht können so muss ein entsprechender Vetreter aus der B-Liste geladen werden. Sollte der Mann der A-Liste nicht können muss ebenfalls ein Ersatz aus der B-Liste geladen werden, da die Minderheit entsprechend mit 3 Sitzen vertreten sein muss. Sollte eine Frau von A nicht können, kann man dann Ersatz von der A-Liste einladen.
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