Hallo,

bei uns wurde aufgrund einiger Mängel die Betriebsratswahl abgebrochen. Nun wurde vom Betriebsrat ein neuer Wahlvorstand bestellt.

Um alle Fristen sicher einhalten zu können, wird die Wahl nun erst im Juni durchgeführt. Nun hätte ich einige Fragen an euch.

- Wenn wir es schaffen, morgen (Donnerstag) das Wahlabnschreiben auszuhängen, ist dann die 6 Wochen-Frist eingehalten, wenn man am Donnerstag, den 1.6. wählt, oder gibt es da irgend eine Falle, dass der Tag des Aushangs nicht mitzählt oder so?
- Aufgrund des Abbruchs findet die Wahl jetzt ja außerhalb des eigentlich vorgeschriebenen Zeitraums statt. Kann man dies dennoch einfach so laufen lassen, oder muss man das beim Arbeitsgericht anmelden?
- Der Betriebsrat möchte aufgrund der Unstimmigkeiten die Zahl der Mitglieder des Wahlvorstands auf 5 erhöhen. Dies ist doch ohne Weiteres möglich, oder?
- Einer aus dem Wahlvorstand ist derzeit im Urlaub. Muß der Vorstand immer komplett tagen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Pajoe