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2 Teilnehmer zur gleichen Zeit zum Seminar

O
ozelott2006
Nov 2016 bearbeitet

Hi, wie kann ich dem AG gegenüber plausibel erklären, dass 2 Mitglieder des Betriebsrates gleichzeitig zu einem Grundlagensemiar entsendet werden sollen. (3 köpfiger BR), und ein AG der immer nur Kosten im Kopf hat.

wäre dankbar um hilfreiche vorschläge.

MfG

3.77206

Community-Antworten (6)

K
Klaus

18.04.2006 um 18:20 Uhr

Ganz einfach: informiere ihn darüber, dass es einen entsprechenden Beschluss des BR gibt. Dieser hat im Rahmen seiner Beschlussfassung ja schließlich auch die betrieblichen Belange wohlwollend berücksichtigt.

Viele Grüße Klaus

RI
Ramses II

18.04.2006 um 23:10 Uhr

Die beiden Kollegen fahren doch vermutlich gemeinsam mit einem Auto?

K
Kölner

18.04.2006 um 23:16 Uhr

Kostenersparnis durch gemeinsame Autofahrt? - In der Wirklichkeit ein eher schwächeres Argument. Wie wäre es mit einem einzufordernden Rabatt für den zweiten Teilnehmer?

Oder der Verzicht auf Einzelzimmer und/oder Verpflegung (sie teilten das Essen geschwisterlich)?

D
didi

20.04.2006 um 09:44 Uhr

Wenn Ihr einen ordentlichen Beschluss gefasst habt, mit der Begründung dass es eben erforderlich ist dass 2 BR-Mitglieder auf diese Seminar gehen so ist das seitens des BR's rechtens. Wenn Ihr aber trotzdem keine Probleme mit euerem AG haben möchtet, so macht doch einen Vorschlag zu Güte, dass Ihr zeitvesrsetzt, sprich einer "jetzt" un der ander in 3 Monaten etc. auf ein solche Seminar geht!

W
w-j-l

20.04.2006 um 10:30 Uhr

Die die Lehrinhalte der Grundlagenseminare gehören allemal zu den für die BR-Arbeit erforderlichen Kenntnissen.

Wenn ihr einen Beschluss gefasst und den AG informiert habt, kann er nach §37(6) BetrVG allenfalls die (ggf. nach seiner Ansicht) nicht ausreichende Berücksichtigung der betrieblichen Belange angreifen. Dafür ist die Einigungsstelle vorgesehen. Die kostet ihn aber auch wieder Geld, und wahrscheinlich mehr, als das zweite Seminar.

Durch seinen Widerspruch hat er auch schon dokumentiert, dass er von Eurem Beschluss Kenntnis genommen hat. Damit ist er dann auch in der Pflicht zur Kostenübernahme.

F
Fayence

20.04.2006 um 12:56 Uhr

Guten Morgen w-j-l,

Blick in die schon häufig zitierte Kristallkugel? Ich kann zumindest nicht lesen, daß der AG Widerspruch eingelegt hat. Ausserdem würde ich die Aussage, dass ein AG durch seinen Widerspruch die Pflicht zur Kostenübernahme dokumentiert, bezweifeln wollen.

@ ozelott2006 Da Ihr bzgl. Euren geplanten Schulungsmassnahme sicherlich dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit folgen werdet, solltet Ihr etwaigem Widerstand Eures AG gelassen entgegen sehen.

Die gleichzeitige Entsendung von 2 BR-Mitgliedern könnte z.B. begründet sein durch:

  • Zeitraum (Berücksichtigung der betriebl. Belange)
  • Schulungsort (günstige Anreise)
  • wie bereits genannt, Vergünstigung für 2. Teilnehmer

Die Begründung solltet Ihr für Euch aber nur im "Hinterkopf" haben. Zunächst habt Ihr einen ordnungsgemässen Beschluss zu fassen und diesen dem AG mitzuteilen. Weiteres siehe auch in Kommentierungen (Fitting, 22. Aufl. §40 RN 66ff)

Gruß Fayence

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