Erstellt am 18.04.2006 um 16:20 Uhr von Klaus
Ganz einfach: informiere ihn darüber, dass es einen entsprechenden Beschluss des BR gibt. Dieser hat im Rahmen seiner Beschlussfassung ja schließlich auch die betrieblichen Belange wohlwollend berücksichtigt.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 18.04.2006 um 21:10 Uhr von Ramses II
Die beiden Kollegen fahren doch vermutlich gemeinsam mit einem Auto?
Erstellt am 18.04.2006 um 21:16 Uhr von Kölner
Kostenersparnis durch gemeinsame Autofahrt? - In der Wirklichkeit ein eher schwächeres Argument.
Wie wäre es mit einem einzufordernden Rabatt für den zweiten Teilnehmer?
Oder der Verzicht auf Einzelzimmer und/oder Verpflegung (sie teilten das Essen geschwisterlich)?
Erstellt am 20.04.2006 um 07:44 Uhr von Didi
Wenn Ihr einen ordentlichen Beschluss gefasst habt, mit der Begründung dass es eben erforderlich ist dass 2 BR-Mitglieder auf diese Seminar gehen so ist das seitens des BR's rechtens. Wenn Ihr aber trotzdem keine Probleme mit euerem AG haben möchtet, so macht doch einen Vorschlag zu Güte, dass Ihr zeitvesrsetzt, sprich einer "jetzt" un der ander in 3 Monaten etc. auf ein solche Seminar geht!
Erstellt am 20.04.2006 um 08:30 Uhr von w-j-l
Die die Lehrinhalte der Grundlagenseminare gehören allemal zu den für die BR-Arbeit erforderlichen Kenntnissen.
Wenn ihr einen Beschluss gefasst und den AG informiert habt, kann er nach §37(6) BetrVG allenfalls die (ggf. nach seiner Ansicht) nicht ausreichende Berücksichtigung der betrieblichen Belange angreifen. Dafür ist die Einigungsstelle vorgesehen. Die kostet ihn aber auch wieder Geld, und wahrscheinlich mehr, als das zweite Seminar.
Durch seinen Widerspruch hat er auch schon dokumentiert, dass er von Eurem Beschluss Kenntnis genommen hat. Damit ist er dann auch in der Pflicht zur Kostenübernahme.
Erstellt am 20.04.2006 um 10:56 Uhr von Fayence
Guten Morgen w-j-l,
Blick in die schon häufig zitierte Kristallkugel? Ich kann zumindest nicht lesen, daß der AG Widerspruch eingelegt hat.
Ausserdem würde ich die Aussage, dass ein AG durch seinen Widerspruch die Pflicht zur Kostenübernahme dokumentiert, bezweifeln wollen.
@ ozelott2006
Da Ihr bzgl. Euren geplanten Schulungsmassnahme sicherlich dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit folgen werdet, solltet Ihr etwaigem Widerstand Eures AG gelassen entgegen sehen.
Die gleichzeitige Entsendung von 2 BR-Mitgliedern könnte z.B. begründet sein durch:
- Zeitraum (Berücksichtigung der betriebl. Belange)
- Schulungsort (günstige Anreise)
- wie bereits genannt, Vergünstigung für 2. Teilnehmer
Die Begründung solltet Ihr für Euch aber nur im "Hinterkopf" haben. Zunächst habt Ihr einen ordnungsgemässen Beschluss zu fassen und diesen dem AG mitzuteilen. Weiteres siehe auch in Kommentierungen (Fitting, 22. Aufl. §40 RN 66ff)
Gruß
Fayence