Erstellt am 16.04.2006 um 14:21 Uhr von w-j-l
Ihr braucht euch hier nicht auf veraltete Hard- und Software verweisen zu lassen. Ihr habt Anspruch auf "betriebsübliche" Ausstattung.
Ich kopiere hier mal der Einfachheit halber mal einen Auszug aus Däubler, 9.Auflage, RN98a zum $40 rein:
Als erforderlich ist ein PC mit Hard- und Software-Standardausstattung anzusehen. Für den technischen Standard der dem BR zustehenden Geräte ist es bedeutsam, welche Ausstattung der AG nutzt (BAG 11. 3. 98, NZA 98, 953 = AiB 98, 646 mit Anm. Wedde). Weiterhin ist bezüglich der PC-Leistung zu berücksichtigen, dass neue Programme i. d. R. auch höhere Rechnerleistungen notwendig machen. Bei der Überprüfung der Erforderlichkeit ist von den betrieblichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung auszugehen (BAG 16. 3. 98, AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972; 11. 3. 98, a. a. O.).
Erstellt am 16.04.2006 um 14:39 Uhr von Bayernsau
Hi w-j-l
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß die Bayernsau
Erstellt am 24.04.2006 um 19:28 Uhr von Bayernsau
Hallo,ich bins noch mal die Bayernsau,ich habe nun das Problem,dass der Arbeitgeber uns Programme auf dem Laptop macht,aber wir die CD's nicht dabei bekommen.Außerdem möchte er uns die alte 2002 Officeversion nur geben ohne CD.Wie verhält sich das denn nun? Gibt es da irgendwo bei Däubler ein Gesetz oder wo anders, genau über dieses Thema geschrieben wird?Man sagt uns sie könnten das so machen?Da wir in diesen Dingen sehr unerfahren sind,bitte ich euch um Hilfe.
Gruß die Bayernsau
Erstellt am 24.04.2006 um 20:05 Uhr von Ramses II
Wofür benötigt Ihr denn die CD? Office läuft doch auch ohne CD!
Ihr haltet Euch ein wenig zuviel an Äußerlichkeiten auf statt Euch um das Notwendige zu kümmern.
Erstellt am 26.04.2006 um 20:31 Uhr von Bayernsau
Hi Ramses,es geht nur darum,dass der Arbeitgeber sagt,wenn das Office mal nicht funktioniert,sollen wir das Laptop dem Arbeitgeber wieder geben ,damit er uns es dann wieder drauf zieht oder nach schaut warum es nicht läuft,wir haben diesbezüglich keine Ahnung,hat also nichts mit Äußerlichkeit zu tun.
Gruß die Bayernsau
Erstellt am 26.04.2006 um 21:11 Uhr von Ramses II
Bayernsau,
wenn Ihr "diesbezüglich" keine Ahnung habt, was wollt Ihr dann überhaupt mit der CD?
Erstellt am 30.04.2006 um 18:40 Uhr von Bayernsau
Hi Ramses, ich selber habe Ahnung was PC betrifft,aber nicht die Neu Gewählten.Es geht doch nur um die Frage ob es überhaupt klug ist,wenn das Laptop nicht richtig funktioniert dem Arbeitgeber wieder zu geben,wenn von uns Dateien drauf sind.???T'schuldige das wir noch nicht so super über diese Dinge informiert sind.Wir bekommen nun mal von anderen zu hören,dass zumindest die CD dabei sein muß.Wer hat denn nu Recht????
Bei uns läuft es noch nicht so,wie vielleicht bei euch.Wir müßen noch einiges aufholen was BR betrifft.Es ist halt Neuland was das ganze mit BR Büro zu tun hat.Wir werden schnellst möglich Lehrgänge besuchen,davon mal abgesehen,aber so richtige Antworten haben wir bisher nicht bekommen.
Schade.
Gruß die Bayernsau
Erstellt am 01.05.2006 um 10:12 Uhr von Fayence
Bayernsau,
Deine letzte Fragestellung hat mit dem Ursprung aber nun gar nichts mehr zu tun.
Du möchtest also zum Laptop die entsprechene Software haben, um im Fall des Falles, das "abgestürzte System" eigenständig reparieren zu können. Richtig?
Da kein BR über ein Mitglied mit entsprechenden PC- Kenntnissen und Fähigkeiten verfügen muss, wirst Du eine diesbezügliche Rechtsprechung wohl auch kaum finden.
Muss der BR-PC oder Laptop also repariert werden, können wohl nur andere Regelungen helfen, den schutzwürdigen Dateien Rechnung zu tragen.
Beispielsweise könnten alle BR-Dateien im Vorfeld auf einer Cd etc. gesichert und vor Reparaturabgabe auf der Festplatte gelöscht werden.
Gruß
Fayence
Erstellt am 01.05.2006 um 16:58 Uhr von Bayernsau
Hi Fayence,.Danke.
Gruß die Bayernsau