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BR-Literaturanspruch -wie kann der durchgesetzt werden?

M
Melli
Jan 2018 bearbeitet

So, jetzt bin ich's nochmal: Wer kann mir denn bitte sage, wo ich etwas finden kann, womit ich unseren Anspruch auf einen Kommentar zum BetrVG etc. belegen kann? Ihr könnt's Euch sicher schon denken, auch dafür ist kein Geld da. Danke schön

2.41901

Community-Antworten (1)

K
Kölner

13.04.2006 um 13:29 Uhr

§ 40 BetrVG und dann ein Urteil vom BAG vom 25.01.1995

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