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Einköpfiger BR - kann der Nachrücker mit auf die Betriebsräteversammlung eingeladen werden?

R
Reinhold
Jan 2018 bearbeitet

Hallo werte BR Kolleginnen und Kollegen, kann bei einem einköpfigen Betriebsrat der Nchrücker, gleichzeitig aus Stellvertreter mit auf die Betriebsräteversammlung eingeladen werden. Wer hat hier Erfahrung und kann mir antworten ?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

13.04.2006 um 13:38 Uhr

Nein geht nicht! Denn er ist ja nur ordnungsgemäßes Mitglied des BR wenn er an einer BR-Sitzung teilnimmt. Sonst ist er nur Ersatzmitglied. Damit würde sonst die nicht mögliche Öffentlichkeit einer solchen Versammlung hergestellt werden.

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