Einköpfiger BR - kann der Nachrücker mit auf die Betriebsräteversammlung eingeladen werden?
Hallo werte BR Kolleginnen und Kollegen, kann bei einem einköpfigen Betriebsrat der Nchrücker, gleichzeitig aus Stellvertreter mit auf die Betriebsräteversammlung eingeladen werden. Wer hat hier Erfahrung und kann mir antworten ?
Community-Antworten (1)
13.04.2006 um 13:38 Uhr
Nein geht nicht! Denn er ist ja nur ordnungsgemäßes Mitglied des BR wenn er an einer BR-Sitzung teilnimmt. Sonst ist er nur Ersatzmitglied. Damit würde sonst die nicht mögliche Öffentlichkeit einer solchen Versammlung hergestellt werden.
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