Erstellt am 12.04.2006 um 16:46 Uhr von w-j-l
Wenn sie einen Vertrag mit eurem AG hat, dann ja.
Wenn sie von einem externen Dienstleister beschäftigt wird, der sie zu euch zum putzen schickt, dann nein.
Erstellt am 11.11.2006 um 16:12 Uhr von harald
betrifft eurest. gerne ,harald bin kein e mail profi wie kann ich dich erreichen?
Erstellt am 11.11.2006 um 16:43 Uhr von Lotte
w-j-l,
vielleicht doch wahlberechtigt? Unsere Putzfrauen sind es, gestützt auf DKK §5 RN 77 BetrVG:
"Mit der BetrVG-Novelle 2001 haben Leih-AN gem. § 7 Satz 2 nunmehr das aktive Wahlrecht im Entleiherbetrieb, wenn sie länger als drei Monate eingesetzt werden sollen (vgl. § 7 Rn. 22), und zwar gleichgültig, ob es sich um gewerbsmäßige/nicht gewerbsmäßige bzw. echte/unechte Leiharbeit handelt."
Erstellt am 11.11.2006 um 16:56 Uhr von Kölner
@Lotte
"Make or buy" - diese einfache betriebswirtschaftliche Frage lässt sich auch hier übertragen: Hat die Hygienefachkraft einen Werkvertrag oder ein Dienstvertrag?
Erstellt am 11.11.2006 um 17:05 Uhr von Lotte
Kölner,
nein, nicht BGB § 631, sondern BGB § 611
Erstellt am 11.11.2006 um 17:12 Uhr von Kölner
Wird machen es nicht mit mit Dienstverträgen, sondern mit Werkverträgen - ist billiger!
Erstellt am 11.11.2006 um 17:26 Uhr von Lotte
Kölner,
bist Du irgendwie in Eile oder so ??
Aber oben steht: "Stimmrecht für Teilzeitbeschäftigte?" spricht ja sogar eher für Dienstvertrag mit AG vor Ort.
Übrigens: man könnte natürlich vieles mit Werkverträgen regeln. Hoffentlich wird dieses Fass nicht aufgemacht.
Erstellt am 11.11.2006 um 21:17 Uhr von waschbär
@ all,
es heisst nicht mehr Putzfrau sondern Raumpflegerin !!
auch d schaffner gibt es nicht mehr er nennt sich nun zugbegleiter.
und der altenpfleger(gelernt) wurde in die riege der pflegefachkräfte gehoben.
frage darf sich nun der schneckenverdichter > raumsparer in besonderer angelegenheit nennen ?
Erstellt am 11.11.2006 um 21:20 Uhr von Kölner
@Lotte
Die meisten Raumpflegerinnen sind "geleast" - also per Werkvertrg eingestellt. Und dann...haben Sie dann ein Wahlrecht??
Erstellt am 11.11.2006 um 21:25 Uhr von waschbär
@ Kölner,
geleast heisst nicht wirklich Betriebsangehörig oder ??
Erstellt am 11.11.2006 um 21:28 Uhr von Lotte
waschbär,
Du bist schon besonders ;-)
Kölner,
hat der Tischler mit Werkvertrag ein Wahlrecht?
Bist Du eigentlich Lehrer? ;-))
Erstellt am 11.11.2006 um 21:31 Uhr von waschbär
@ Lotte,
wie besonders ;-) ???
und was bitte ist eine Tortenverweisung ?
Erstellt am 11.11.2006 um 21:33 Uhr von Mona-Lisa
@Waschbär,
du bist tatsächlich was besonderes... :-))
Tortenverwaisung:
Alle Torten in der Fabrik sind ganz alleine, da alle, die sie sonst betreuen, beim Saft trinken sind!
Erstellt am 11.11.2006 um 21:36 Uhr von Lotte
waschbär,
wobei eine Tortenverweisung die Verweisung der Torten aus der Tortenfabrik wäre. In diesem Fall von erbosten, halbverdursteten AN ;-))
Erstellt am 11.11.2006 um 21:39 Uhr von waschbär
@ Mona Lisa,
Die armen Torten werden alleine gelassen ? Das geht ja überhaupt gar nicht schon wegen der Aufsichtspflicht der Konditoren ! Unglaublich wird man darf fü nicht Abgemahnt ?
Torten und Saft das ist so ein Thema für sich und sehr Riskant !!! Es könnte durch die mischung zu Aktuten Sturzartigen Flüssigen Stuhlentleerungen kömmen ... mit der nebenwirkung des Rosettenbrandes...
Erstellt am 11.11.2006 um 21:42 Uhr von Mona-Lisa
@Waschbär,
jetzt weiss ich, warum du was besonderes bist!
Du bist ein besonderer ......Igel! ;-))
Erstellt am 11.11.2006 um 21:50 Uhr von waschbär
@ Mona Lisa,
.... für Rosa tier welches gerne auch als Glückstier bezeichnet wird und welches mann nicht schreiben darf weil der Beitrag sonst nicht durch denn Filter kommt ?
Erstellt am 11.11.2006 um 21:51 Uhr von Lotte
Kölner,
frage mich gerade, ob eine Dienstleistung die täglich erfolgt, wirklich Gegenstand eines Werkvertrags sein kann.
Wie gesagt, dann wäre es ein Fass ohne Boden.
Erstellt am 12.11.2006 um 15:16 Uhr von w-j-l
Bei uns ist eine Reinigungsfirma (Dienstleister) beauftragt, die sämtliche Reinigungsarbeiten auf dem Gelände und in allen Gebäuden durchführt. Die Beaufsichtigung und Weisungsbefugnis ist bei einem Vorarbeiter dieser Firma. Lediglich einzelne "Tages-Reinigungskräfte", die als Springer bei Bedarf gerufen werden können, werden von unserer Haustechnik direkt vor Ort geschickt.
Die Reinigungskräfte, die diese Arbeiten bei uns durchführen sind definitiv nicht wahlberechtigt.