Öffentliche Wahl des Wahlvorstandes - zwingend nur aus Mitgliedern des bisherigen BR?
Würde gern mal wissen, ob die Wahl des Wahlvorstandes für die kommende Betriebsratswahl öffentlich gemacht werden muss, d.h. ob auch (neutrale) Arbeitnehmer, die nicht im derzeitigen BR sind, berücksichtigt werden MÜSSEN oder ob der Wahlvorstand auch nur durch den jetzigen BR gestellt werden kann. Zu unserer Situation: der derzeitige BR besteht aus 5 Mitgliedern, von denen 3 Mitglieder jetzt auch den Wahlvorstand inkl. Vorsitz stellen. Andere "neutrale" AN unseres Unternehmens wurden in die Wahl nicht miteinbezogen sondern nur innerhalb des jetzigen BR gewählt. Ist dies rechtens ?
Community-Antworten (4)
12.04.2006 um 16:45 Uhr
Hallo Hialeah Bei uns war gerade eine Betriebswahl, und wir haben den Wahlvorstand aus der gesamten Belegschaft gewählt. Alle AN hatten die möglichkeit sich aufstellen zu lassen.
12.04.2006 um 16:50 Uhr
Der BR muss zwar den Wahlvorstand bestellen, er muss aber wahlberechtigte AN des Betriebes nicht berücksichtigen -er hätte dieses höchstens tun können. Die Vorgehensweise ist rechtens.
Und auch BR-Mitglieder, welche den Wahlvorstand stellen, sind der "Neutralität" verpflichtet! Sie haben nur für den ordnungsgemässen Ablauf einer BR-Wahl Sorge zu tragen.
12.04.2006 um 16:52 Uhr
Da wir gegen unseren jetzigen Wahlvorstand sind und dieser evtl. versucht, die Wahl sowie Wahlvorschlagsslisten zu deren Gunsten (wieder zur BR-Wahl aufgestellte Kandidaten) zu manipulieren (es hat ja kein anderer die Möglichkeit zur Einsicht der Originalunterlagen !!!), müsste ich eben wissen, ob dies irgendwo vom Gesetz her vorgeschrieben ist. Danke für kurze Rückmeldung.
12.04.2006 um 16:58 Uhr
schau dir den § 16 BetrVG an. Da findest du alles zu deinem besseren Verständnis. Mona-Lisa
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