Erstellt am 11.04.2006 um 20:35 Uhr von w-j-l
Nicht "unter" sondern "bis" 50 wahlberechtigten AN.
§14a BetrVG, vereinfachtes Wahlverfahren.
Die zwingende Anwendung ergibt sich durch die Wortwahl "....wird....gewählt" im Text des Gesetzes.
Wie das vereinfachte Verfahren durchzuführen ist, findest Du im §§28-35 der Wahlordnung, soweit ihr noch keinen BR habt,
bzw. §36 BetrVG (mit Verweis auf die vorigen) wenn ihr schon einen BR habt.
Gruesse
w-j-l