Persönlichkeitswahl zwingend vorgeschrieben ??
Wo ist bei der Betriebsratswahl die Persönlichkeitswahl bei unter 50 Betriebsangehörigen zwingend vorgeschrieben? Gesetzestext der zwingenden Vorschrift ist gefragt
Community-Antworten (1)
11.04.2006 um 22:35 Uhr
Nicht "unter" sondern "bis" 50 wahlberechtigten AN.
§14a BetrVG, vereinfachtes Wahlverfahren. Die zwingende Anwendung ergibt sich durch die Wortwahl "....wird....gewählt" im Text des Gesetzes.
Wie das vereinfachte Verfahren durchzuführen ist, findest Du im §§28-35 der Wahlordnung, soweit ihr noch keinen BR habt, bzw. §36 BetrVG (mit Verweis auf die vorigen) wenn ihr schon einen BR habt.
Gruesse w-j-l
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