Erstellt am 11.04.2006 um 17:50 Uhr von p.g.
Bis 50 Mitarbeiter ist eine Persönlichkeitswahl zwingend vorgeschrieben. Also keine Listenwahl.
Bis 50 MA werden 3 BRM gewählt.
Aufstellen lassen dürfen sich soviele wie wollen, vorrausgesetzt sie haben das passive Wahlrecht.
Die gewählten BRM haben 5 Jahre Kündigungsschutz.
Die Ersatzmitglieder haben 1/2 Jahr kündigungsschutz. Wenn aber ein Ersatzmitglied in Aktion tritt erhöht sich sein Kündigungsschutz auf 1 Jahr.
Bitte immer schön notieren und auch die Ersatzmitglieder mal ran lassen.