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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

IHK Prüfung - Schwangerschaft Ausbilderin- WE Arbeit

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Cologne1967
Mai 2018 bearbeitet

Unsere Ausbildungsleiterin ist schwanger und will an 2 aufeinanderfolgende Samstage die IHK Prüfung bei uns im Lager ausrichten á 8-10 Std.. Wir haben Sie darauf aufmerksam gemacht das Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft nicht mehr als 8,5 Std täglich oder 90 Std. in einer Doppelwoche arbeiten darf. Sie meint das geht den Betriebsrat und den Arbeitgeber nichts an, da Sie es in Ihrer Freizeit macht und für die IHK.

Ich denke nicht das man das als Freizeit gelten lassen kann, da Sie im Betrieb sein wird auch wenn Sie die Zeit nicht stempeln will.

Wie seht Ihr das?

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Community-Antworten (5)

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celestro

23.05.2018 um 18:12 Uhr

Ich würdeauch sagen, daß der AG hier nicht einfach zugucken darf.

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Pjöööng

23.05.2018 um 18:55 Uhr

Ich denke dass sie die Zeit auch nicht stempeln dürfte.

Verstehe ich das richtig? Die Dame ist IHK Prüferin und die Prüfungen betreffen Auszubildende von anderen Arbeitgebern?

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Cologne1967

23.05.2018 um 19:21 Uhr

Die Dame ist unsere Ausbilderin und gleichzeitig in der Prüfungskommission der IHK, es kommen auch andere Auszubildende aber auch unsere zu diesem Termin.

P
Pjöööng

23.05.2018 um 19:31 Uhr

Hmmmm... was bedeutet in diesem Zusammenhang denn "Prüfung bei uns im Lager ausrichten"?

Die Teilnahme als Prüferin sehe ich unkritisch. Auf und Abbau oder ähnliches (also den Betrieb bzw. das Lager auf die Prüfung vorbereiten) würde ich jemand anderes machen lassen.

B
BRHamburg

28.05.2018 um 10:41 Uhr

Ich seh hier keine Handlungsmöglichkeit für den BR. Ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Prüferin der IHK fällt nicht in die Zuständigkeit des Gremiums. Auch ist die Zeit für diese Tätigkeit keine Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes. Was man machen kann ist zufragen ob man ihr bei den Prüfungen helfen kann z.B. beim Auf- und Abbau und Vorbeteitung von Prüfungssituationen.

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