Erstellt am 23.05.2018 um 16:12 Uhr von celestro
Ich würdeauch sagen, daß der AG hier nicht einfach zugucken darf.
Erstellt am 23.05.2018 um 16:55 Uhr von Pjöööng
Ich denke dass sie die Zeit auch nicht stempeln dürfte.
Verstehe ich das richtig? Die Dame ist IHK Prüferin und die Prüfungen betreffen Auszubildende von anderen Arbeitgebern?
Erstellt am 23.05.2018 um 17:21 Uhr von Cologne1967
Die Dame ist unsere Ausbilderin und gleichzeitig in der Prüfungskommission der IHK, es kommen auch andere Auszubildende aber auch unsere zu diesem Termin.
Erstellt am 23.05.2018 um 17:31 Uhr von Pjöööng
Hmmmm... was bedeutet in diesem Zusammenhang denn "Prüfung bei uns im Lager ausrichten"?
Die Teilnahme als Prüferin sehe ich unkritisch. Auf und Abbau oder ähnliches (also den Betrieb bzw. das Lager auf die Prüfung vorbereiten) würde ich jemand anderes machen lassen.
Erstellt am 28.05.2018 um 08:41 Uhr von BRHamburg
Ich seh hier keine Handlungsmöglichkeit für den BR. Ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Prüferin der IHK fällt nicht in die Zuständigkeit des Gremiums. Auch ist die Zeit für diese Tätigkeit keine Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes. Was man machen kann ist zufragen ob man ihr bei den Prüfungen helfen kann z.B. beim Auf- und Abbau und Vorbeteitung von Prüfungssituationen.