IHK Prüfung - Schwangerschaft Ausbilderin- WE Arbeit
Unsere Ausbildungsleiterin ist schwanger und will an 2 aufeinanderfolgende Samstage die IHK Prüfung bei uns im Lager ausrichten á 8-10 Std.. Wir haben Sie darauf aufmerksam gemacht das Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft nicht mehr als 8,5 Std täglich oder 90 Std. in einer Doppelwoche arbeiten darf. Sie meint das geht den Betriebsrat und den Arbeitgeber nichts an, da Sie es in Ihrer Freizeit macht und für die IHK.
Ich denke nicht das man das als Freizeit gelten lassen kann, da Sie im Betrieb sein wird auch wenn Sie die Zeit nicht stempeln will.
Wie seht Ihr das?
Community-Antworten (5)
23.05.2018 um 18:12 Uhr
Ich würdeauch sagen, daß der AG hier nicht einfach zugucken darf.
23.05.2018 um 18:55 Uhr
Ich denke dass sie die Zeit auch nicht stempeln dürfte.
Verstehe ich das richtig? Die Dame ist IHK Prüferin und die Prüfungen betreffen Auszubildende von anderen Arbeitgebern?
23.05.2018 um 19:21 Uhr
Die Dame ist unsere Ausbilderin und gleichzeitig in der Prüfungskommission der IHK, es kommen auch andere Auszubildende aber auch unsere zu diesem Termin.
23.05.2018 um 19:31 Uhr
Hmmmm... was bedeutet in diesem Zusammenhang denn "Prüfung bei uns im Lager ausrichten"?
Die Teilnahme als Prüferin sehe ich unkritisch. Auf und Abbau oder ähnliches (also den Betrieb bzw. das Lager auf die Prüfung vorbereiten) würde ich jemand anderes machen lassen.
28.05.2018 um 10:41 Uhr
Ich seh hier keine Handlungsmöglichkeit für den BR. Ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Prüferin der IHK fällt nicht in die Zuständigkeit des Gremiums. Auch ist die Zeit für diese Tätigkeit keine Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes. Was man machen kann ist zufragen ob man ihr bei den Prüfungen helfen kann z.B. beim Auf- und Abbau und Vorbeteitung von Prüfungssituationen.
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