Unsere Ausbildungsleiterin ist schwanger und will an 2 aufeinanderfolgende Samstage die IHK Prüfung bei uns im Lager ausrichten á 8-10 Std.. Wir haben Sie darauf aufmerksam gemacht das Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft nicht mehr als 8,5 Std täglich oder 90 Std. in einer Doppelwoche arbeiten darf.
Sie meint das geht den Betriebsrat und den Arbeitgeber nichts an, da Sie es in Ihrer Freizeit macht und für die IHK.

Ich denke nicht das man das als Freizeit gelten lassen kann, da Sie im Betrieb sein wird auch wenn Sie die Zeit nicht stempeln will.

Wie seht Ihr das?