Die Anschaffung eines Hausausweises ist u.E. nicht mitbestimmungspflichtig, wie sieht es aus mit der Anweisung, diesen Ausweis sichtbar zu tragen?
Erstellt am 11.04.2006 um 13:25 Uhr von pit47 Hallo R.G., nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 seit ihr bei der Einführung, Ausgestaltung und Nutzung von Werksausweisen in der Mitbestimmung.