Bestand des Betriebsrates
Hallo... wir hatten vor 2016 in unserer Einrichtung "keinen Betriebsrat"... wir hatten dann im Jahr 2016 gewählt... jetzt die Frage ...die Amtszeit beträgt doch dann 4 Jahre? oder hätten wir jetzt auch noch mal wählen müssen( 2018?)lt. müssten wir erst wieder 2020 wählen...oder?... unsere Arbeitgeber sitzt uns im Nacken mit der Begründung ab 01.06.2018 würde es dann keinen Betriebsrat mehr geben... Wer kann uns helfen...
Community-Antworten (2)
23.05.2018 um 14:40 Uhr
Ihr müsst jetzt wählen !!!!! Siehe § 13 BetrVG
23.05.2018 um 15:05 Uhr
das Euer AG besser Bescheid weiß als Ihr .... traurig.
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