Verantwortungsbereich der SBV - kann der BRV der SBV irgendwelche Vorschriften machen?
Kann die BR-Vorsitzende dem SB-Vertreter vorschreiben wie er seine Arbeit zu machen hat? Er soll z.B. den Schriftverkehr der SBV von seiner Sekretärin ( freigestelltes BR - Mitglied ) erledigen lassen. Das ist doch nicht korrekt, wg. der Schweigepflicht gegenüber der Schwerbehinderten, oder. Meier Meinung nach, ist die SBV für sich allein verantwortlich?
Gruß
Badminton
Community-Antworten (1)
11.04.2006 um 14:38 Uhr
Der Schwerbehindertenvertretung ist in der Tat nicht abhängig vom BR. Ohnehin kann auch keine Vorsitzende betriebliche Organisationsanweisungen geben. Da ist der Arbeitgeber zuständig, der sich mit der ScherBV über die entstehenden Kosten (und Arbeitsaufwand) einigen muss.
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