Erstellt am 11.04.2006 um 12:20 Uhr von p.g.
Die Amtszeit eines Betriebsrates dauert ganz genau 4 Jahre ab der Bekanntgabe.
Erstellt am 11.04.2006 um 12:35 Uhr von Michael-W
...und der alte BR ist "entlassen" wenn der neue zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten ist. Kann auch nach 3 Jahren und 11,5 Monaten sein.
Gruss
Michael-W
Erstellt am 11.04.2006 um 12:42 Uhr von p.g.
@Michael-W
ein Betriebsrat ist erst im Amt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, vorrausgesetzt der alte Betriebsrat ist nich mehr im Amt.
Erstellt am 11.04.2006 um 12:42 Uhr von viktor
aus meiner Sicht nicht ganz korrekt. Die Amtszeit des alten BR endet nach genau vier Jahren beginnend bei der Amtsübernahme. Die konst. Sitzung des neuen BR kann vor diesem Zeitpunkt liegen; der alte BR bleibt aber bis zum Stichtag im Amt. (siehe § 21 BetrVG)
Erstellt am 11.04.2006 um 14:23 Uhr von Fayence
Sabine,
anscheinend können hier alle in eine Kristallkugel gucken. Ich habe keine, deswegen noch einmal nachgefragt.
Ist am 14.5.Jahr?? bei Euch erstmals ein BR gewählt worden?
Falls ja, wann ist das Wahlergebniss bekannt gegeben worden?
Gruß
Fayence