Hallo wir, d.h. der Wahlvorstand müssen am 16.02.06 Die Wählerliste aushängen. Muss auf der öffentlich ausgehängten Liste das Geburtsdatum oder das Alter stehen?
In § 2 WO Abs.1 steht Familienname, Vorname und Geburtsdatum.Danach müssten wir das Geburtsdatum mit auf die Wählerlist schreiben, wie ist das aber mit dem Datenschutz?