Ich greife das Thema nochmal auf, da dort bei 7 Antworten schluss ist.

> Wenn im normalen Wahlverfahren nur eine gültige Vorschlagliste eingereicht wurde
> und diese bekannt gegeben wird!
> Gehören in die Bekanntmachung auch das Geschlecht und das
> Geburtsdatum der Wahlvorschläge?

§10 wurde angesprochen.
Bitte lest es euch nochmal in Ruhe durch.
Wer die Stelle findet, an der steht, dass bei Bekanntmachung der Liste das Geburtsdatum mit angegeben werden muss, gewinnt eine Banane.
Das Geburtsdatum muss beim EINREICHEN der Liste drin sein, aber NICHT bei deren Veröffentlichung. (Das geht nämlich niemanden etwas an.)