Erstellt am 11.04.2006 um 09:06 Uhr von viktor
Ich denke, da gilt §22 Abs. 3 Wahlordnung - also Losentscheid.
Es sei denn, die beiden wollen die Neuwahl und nehmen die Wahl (das Los) nicht an.
Erstellt am 11.04.2006 um 09:11 Uhr von Fayence
Hallo Papilia,
der Betriebsobmann ist eine antiquierte Einrichtung, gibt es nach heutigem Stand so nicht mehr.
Nehme an, Ihr habt einen 1köpfigen Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren gewählt. Oder?