Obmann-Wahl unentschieden - Was nun?
Hallo! Unsere Betriebsobmann-Wahl ist leider unentschieden ausgefallen. Was muss nun in nächster Angelegenheit passieren? Wie verläuft nun eine Neuwahl?
Papilia
Community-Antworten (2)
11.04.2006 um 11:06 Uhr
Ich denke, da gilt §22 Abs. 3 Wahlordnung - also Losentscheid.
Es sei denn, die beiden wollen die Neuwahl und nehmen die Wahl (das Los) nicht an.
11.04.2006 um 11:11 Uhr
Hallo Papilia, der Betriebsobmann ist eine antiquierte Einrichtung, gibt es nach heutigem Stand so nicht mehr. Nehme an, Ihr habt einen 1köpfigen Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren gewählt. Oder?
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