Erstellt am 11.04.2006 um 08:32 Uhr von Olaf0412
Nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Betriebsrates ($ 103 BetrVG).
Erstellt am 11.04.2006 um 08:32 Uhr von Kölner
§ 103 BetrVG...
PS: Sonst geht natürlich auch die Versetzung eines BR-Mitgliedes.
Erstellt am 11.04.2006 um 08:35 Uhr von Olaf0412
...wenn das Mitglied durch diese Versetzung sein Amt oder seine Wählbarkeit verlieren würde.
Erstellt am 11.04.2006 um 09:01 Uhr von Fayence
Heike,
auch die Versetzung eines BR´Mitgliedes muss zunächst einmal gem. §99 BetrVG behandelt werden.
Erst dann kommen die Antworten von Olaf0412 in der Reihenfolge 23266, 23263 zum Zuge. Es sei denn, das BR-Mitglied ist mit der Versetzung einverstanden.
Gruß
Fayence