Erstellt am 10.04.2006 um 23:45 Uhr von Kölner
10, 9, 8, ... 2, 1 Aus!
Nein im Ernst (sonst werde ich wieder mit dem Wort zynisch beklomplimentiert):
Das sollte dem WV im Vorfeld klar sein.
Zuerst werden die Plätze nach Höchststimmenanzahl vergeben und dann die Anzahl des Geschlechts in der Minderheit (im Wahlausschreiben angegeben)!
Erstellt am 10.04.2006 um 23:53 Uhr von Ramses II
Kölner,
das stimmt aber nur wenn die Minderheitenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt wird.
Wird die Minderheitenwahl hingegen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt, dann hast Du Unrecht.
Gruß R. Minimal Amses II
Erstellt am 11.04.2006 um 00:02 Uhr von Kölner
Jepp.
(das ist Minimalismus)