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Arbeit während Erholungsurlaub - rechtens? §8BUrlG (keine Arbeit während Urlaub)

F
FalkKaos
Jan 2018 bearbeitet

Mal was anners´.Was tun?Kollege mit massig Überstunden will seine Arbeitsgruppe mit Vertretung nicht über-/belasten, plant 2 Wochen Urlaub und kommt währenddessen arbeiten(!).Krux:Vorher 1 Woche stationär OP,danach 2 Wochen Urlaub/Arbeit, danach 2 Wochen Kur.Vorgehen wird von Abteilungsleitung begrüßt-Geschäftsführung soll außen vor bleiben mit Info.Wie verhalte ich mich als Personalrat?Gibt es Sanktionen/Strafen für AG/AN bei solchem Verfahren?BUrlG sagt nix aus..Evtl.Haftungstatbestände des PR/der GF bei Unfall oder sonst. Dingen? Danke schon mal!

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Community-Antworten (2)

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Schwabenemadel

10.04.2006 um 19:59 Uhr

man sollte sich die rechtliche Seite ansehen. Sprich Versicherungsschutz, da der Kollege ja bestimmt krank geschrieben ist. Wenn was passiert (wollen wir nicht hoffen) ist das geheule groß. Auch der Arbeitgeber hat Pflichten.

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rainerzwo

11.04.2006 um 11:45 Uhr

Abgesehen von den juristischen Fragen ist ja das Problem, dass so ein Mensch ein Verhalten an den Tag legt, was neue Begehrlichkeiten wecken könnte, was Kollegen in Zukunft böse treffen könnte. Arbeitsansatz ist da das Mißmanagement dieser "Arbeitsgruppe". Wer auch immer für die Organisation verantwortlich ist (vielleicht die Leute selbst): Arbeitsschutzgesetze gibt es, damit niemand unter solchen Bedingungen arbeiten muss. Das vor der GF zu verheimlichen bringt wenig. Die GF ist für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich - und dann soll sie ihren Job machen? Wer sonst?

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