Eingruppierung im Einzelhandel Baden-Württemberg
Wie sollen wir als Betriebsrat vorgehen wenn die neue Geschäftsleitung behauptet in der Vergangenheit zu hoch eingruppiert zu haben und nun systematisch die Neueinstellungen anders eingruppiert und Kollegen nach unten gruppiert. Den Einstellungen haben wir zugestimmt der Eingruppierung widersprochen. Leider gibt der Tarifvertrag mit veralteten Beispielen keine gute Argumentationsgrundlage her. Es gibt Beispiele wo die Anhörung vor Jahren im Betriebsrat anders angehört wurde als die Person nun eingruppiert ist. Als Grund sehen wir die besseren Verhandlungen von Verdi als die jährlichen Ausschüttungen im Unternehmen. Die Kollegen im Haus haben in der Regel ein Jahresgehalt welches über Tarif ist/war. Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich oder einen Tipp. Dankeschön
Community-Antworten (3)
23.05.2018 um 08:16 Uhr
Ihr solltet auf jeden Fall die Gewerkschaft um Rat fragen. Die muss ja am ehesten den Tarif und seine Auslegung kennen.
Im Übrigen, wenn ihr bei § 99 BetrVG eine Zustimmung verweigert habt und der AG nicht von sich aus das Arbeitsgericht anruft, müsst ihr vom § 101 BetrVG Gebrauch machen. Sonst ist euer Bemühen von vornherein ein sinnloser Schritt.
23.05.2018 um 09:25 Uhr
Hallo,
Also ich würde mit diesem Problem zu Verdi gehen.
Was ich weiß ist........
Die Kollegen die Übertrarif bezahlt werden können nicht ohne weiteres abgruppiert werden ( müssten aber in Verdi sein ) Ihnen steht dann Bestandschutz zu. Deshalb sollten diese Kollegen sich beraten lassen.
Sie bleiben dann so lange mit dem Gehalt gleich bis die Differenz zum neunen unteren Gehalt ausgeglichen ist. D.h. Sie bekommen keine tarifliche Erhöhung in den kommenden Jahren.
Die neuen Kollegen müssen mindestens nach dem Tarifvertrag bezahlt werden.
Wenn die Alten übertariflich bezahlt wurden hatten sie Glück.
23.05.2018 um 10:52 Uhr
Teufel so wie du das schreibst ist das unschlüssig. Demnach können sie sehr wohl im Rahmen einer Abschschmelzung "abgruppiert" werden
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