Erstellt am 23.05.2018 um 06:16 Uhr von kratzbürste
Ihr solltet auf jeden Fall die Gewerkschaft um Rat fragen. Die muss ja am ehesten den Tarif und seine Auslegung kennen.
Im Übrigen, wenn ihr bei § 99 BetrVG eine Zustimmung verweigert habt und der AG nicht von sich aus das Arbeitsgericht anruft, müsst ihr vom § 101 BetrVG Gebrauch machen. Sonst ist euer Bemühen von vornherein ein sinnloser Schritt.
Erstellt am 23.05.2018 um 07:25 Uhr von Teufel
Hallo,
Also ich würde mit diesem Problem zu Verdi gehen.
Was ich weiß ist........
Die Kollegen die Übertrarif bezahlt werden können nicht ohne weiteres abgruppiert werden ( müssten aber in Verdi sein ) Ihnen steht dann Bestandschutz zu. Deshalb sollten diese Kollegen sich beraten lassen.
Sie bleiben dann so lange mit dem Gehalt gleich bis die Differenz zum neunen unteren Gehalt ausgeglichen ist.
D.h. Sie bekommen keine tarifliche Erhöhung in den kommenden Jahren.
Die neuen Kollegen müssen mindestens nach dem Tarifvertrag bezahlt werden.
Wenn die Alten übertariflich bezahlt wurden hatten sie Glück.
Erstellt am 23.05.2018 um 08:52 Uhr von Pickel
Teufel so wie du das schreibst ist das unschlüssig.
Demnach können sie sehr wohl im Rahmen einer Abschschmelzung "abgruppiert" werden