Ab wann muss die AU bei 1 Tag frei abgegeben werden?
Eine Mitarbeiterin ist laut Arbeitsvertrag montags, dienstags, donnerstags und freitags geplant. Es gibt keine Vereinbarung zur Frage, ab wann die AU gültig zu sein hat. Laut Gesetz lese ich, dass eine AU ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit eingereicht werden muss.
Nun ist die Frage: die Mitarbeiterin ist dienstags, donnerstags und freitags krank. Muss sie für dafür eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen oder zählt das als 3 Tage krank?
Community-Antworten (2)
21.05.2018 um 21:51 Uhr
sie ist ja wohl auch am Mittwoch krank gewesen oder?
21.05.2018 um 23:26 Uhr
aus § 5 EntgFG: "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 KALENDERtage, hat der Arbeitnehmer"
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