Erstellt am 10.04.2006 um 09:16 Uhr von Angi1
Hallo jojora,
siehe dazu § 6 Abs. 1 WO
"Sind mehr als drei Betriebsräte zu wählen, so erfolgt die Wahl aufgrund von Vorschlagslisten. Die Vorschlagslisten sind von den Wahlberechtigten vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen."
Dieser Termin muß im Wahlausschreiben festgelegt sein.
MfG
Angi1
Erstellt am 10.04.2006 um 10:09 Uhr von df7fr
Hört sich lustig an " Es hängen schon zwei Listen anderer Abteilungen aus."
Wer hat die denn ausgehängt???
Ich denke doch, dies macht der Wahlvorstand.
Bastelanleitung gesucht: "wie bastel ich mir einen Betriebsrat"
Erstellt am 10.04.2006 um 11:36 Uhr von w-j-l
hallo jojora,
was heißt das denn:
"Es hängen schon zwei Listen anderer Abteilungen aus."
Sind das
1. Listen, in die sich Kandidaten eintragen können, oder
2. Listen, die vom Wahlvorstand geprüft und ausgehängt sind.
Im 2. Fall kommst Du zu spät, denn dann ist die Einreichungsfrist schon abgelaufen, falls sich der WV an §10 WO gehalten hat, und die Listen erst nach Ablauf aller erforderlichen Fristen ausgehängt hat.