Erstellt am 09.04.2006 um 16:46 Uhr von Franz-Josef
Das ist nicht in Ordnung.
Ihr als BR entscheidet, wann und wie oft Ihr Sitzung habt.
Er hat da keinen einfluss drauf.
Gruß
Franz-Josef
Erstellt am 09.04.2006 um 17:28 Uhr von w-j-l
Der hat einen Knall.
Das einzige was er verlangen kann (siehe §30 BetrVG), dass ihr "...bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht...." nehmt.
Aber für euch reicht es dann, wenn ihr ihn vom Zeitpunkt der Sitzungen benachrichtigt. Ansonsten habt ihr selbstverständlich den Anspruch euch vollzählig zu versammeln.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 13.04.2006 um 07:29 Uhr von Didi
Hallo Ihr!
Lest mal den §119 im BVG, da steht eindeutig was zu Euerem Problem:
In Kurzform ist das Vorgehen Eueres Chefs eine Strraftat gegen Betriebsverfassungsorgane und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.
Zitat aus §119:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft wer.............Tätigkeiten des Betriebsrates behindert oder stört!!
Zeigt den Paragrahen mal Euern Chef!!