Erstellt am 09.04.2006 um 13:19 Uhr von w-j-l
"Ich habe nun als Vorsitzender eine Anhörung des zu kündigenden angeordnet...."
Interessant. Wer muss ihn den anhören? Was hast Du dazu "angeordnet"? Wem gegenüber angeordnet?
".... um mir ein besseres Bild zu machen,..."
Hast Du Dir selbst die Anhörung angeordnet, oder wer muss Deiner "Anordnung" folgen?
Wozu willst Du die Verzögerung um einen Monat erreichen? Der AG kann, falls nicht ein Tarifvertrag kürzere Probezeiten regelt, noch bis zum 30.6.2006 die Kündigung in der Probezeit aussprechen. Mit dieser Verzögerung wäre nichts gewonnen.
Hat der AG Euch bereits die Anhörung dazu geschickt? Die Gründe für die Kündigung hat er euch ja wohl bereits mitgeteilt.
Wenn ja, dann läuft die Wochenfrist. Ein Widerspruch hätte auch keinen Weiterbeschäftigungsanspruch des AN zur Folge, da er ja keine Kündigungsschutzklage einreichen kann.
Du solltest dazu ein wenig mehr erklären.
Erstellt am 09.04.2006 um 15:54 Uhr von ozelott2006
Ich habe lediglich dem zu kündigenden Mitarbeiter gelegenheit gegeben sich am Montag (morgen) dem BR gegenüber zu äussern, wie er den/die Gründe der Kündigung sieht. Soviel ich weiss ist ihm vor ca. einer Woche mündlich mitgeteilt worden er sei zum monatsende gekündigt, obwohl er seit einer mündlichen ermahnung (in der es hieß, wenn dass nocheinmal vorkommt wird er gekündigt) seinerseits kein schuldhaftes verhalten gezeigt hat.
Ja seitens des AG habe ich die Anhörung bekommen am letzten Donnerstag (06.04.06).
Erstellt am 09.04.2006 um 17:38 Uhr von w-j-l
Na dann, höre ihn an.
Für eine Kündigung innerhalb der Probezeit ist die Nennung eines Grundes gegenüber dem AN übrigens gar nicht erforderlich. Der AG kann sich beliebig von ANn trennen. Ihr könnt nun zwar einen Widerspruch abgeben, aber das wird keinerlei wirkung haben.
Wozu ihr die Kündigung rauszögern wollt, habe ich immer noch nicht verstanden.
Erstellt am 09.04.2006 um 22:50 Uhr von Ramses II
"Für eine Kündigung innerhalb der Probezeit ist die Nennung eines Grundes gegenüber dem AN übrigens gar nicht erforderlich."
Und danach auch nicht!
Erstellt am 10.04.2006 um 07:41 Uhr von w-j-l
Aber danach hat der AN im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens die Chance die Gründe zu erfahren.
In der Probezeit nicht, wenn der BR sie ihm nicht nennt.
Erstellt am 10.04.2006 um 23:38 Uhr von Ramses II
"Aber danach hat der AN im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens die Chance die Gründe zu erfahren."
Aber nur wenn der Arbeitgeber mit dem Klammerbeutel gepudert ist.
Erstellt am 11.04.2006 um 08:27 Uhr von w-j-l
Da hat der AG dann gar keinen Einfluss mehr drauf.
Nur nochmal zur Klarheit, wir reden hier nicht mehr von einer Kündigung innerhalb der Probezeit.