Kündigung während Probezeit
Hallo, habe folgendes Problem: Ein Kollege soll wegen mehrfachen Beschädigungen an Stapler und Material dass er mit dem Stapler bewegt, während der Probezeit gekündigt werden fristgerecht zum 28.04.06, im gegenzug soll ein anderer Kollege (Leiharbeiter) einen befristeten Vertrag bekommen (ab 01.05.06). Ich habe nun als Vorsitzender eine Anhörung des zu Kündigenden angeordnet um mir ein besseres Bild zu machen. Kann ich den Zeitpunkt der Kündigung verzögern ( um einen Monat z. B.) ?. Vetragsbeginn war der 01.01.06
MfG
Community-Antworten (7)
09.04.2006 um 15:19 Uhr
"Ich habe nun als Vorsitzender eine Anhörung des zu kündigenden angeordnet...."
Interessant. Wer muss ihn den anhören? Was hast Du dazu "angeordnet"? Wem gegenüber angeordnet?
".... um mir ein besseres Bild zu machen,..."
Hast Du Dir selbst die Anhörung angeordnet, oder wer muss Deiner "Anordnung" folgen?
Wozu willst Du die Verzögerung um einen Monat erreichen? Der AG kann, falls nicht ein Tarifvertrag kürzere Probezeiten regelt, noch bis zum 30.6.2006 die Kündigung in der Probezeit aussprechen. Mit dieser Verzögerung wäre nichts gewonnen.
Hat der AG Euch bereits die Anhörung dazu geschickt? Die Gründe für die Kündigung hat er euch ja wohl bereits mitgeteilt. Wenn ja, dann läuft die Wochenfrist. Ein Widerspruch hätte auch keinen Weiterbeschäftigungsanspruch des AN zur Folge, da er ja keine Kündigungsschutzklage einreichen kann.
Du solltest dazu ein wenig mehr erklären.
09.04.2006 um 17:54 Uhr
Ich habe lediglich dem zu kündigenden Mitarbeiter gelegenheit gegeben sich am Montag (morgen) dem BR gegenüber zu äussern, wie er den/die Gründe der Kündigung sieht. Soviel ich weiss ist ihm vor ca. einer Woche mündlich mitgeteilt worden er sei zum monatsende gekündigt, obwohl er seit einer mündlichen ermahnung (in der es hieß, wenn dass nocheinmal vorkommt wird er gekündigt) seinerseits kein schuldhaftes verhalten gezeigt hat.
Ja seitens des AG habe ich die Anhörung bekommen am letzten Donnerstag (06.04.06).
09.04.2006 um 19:38 Uhr
Na dann, höre ihn an. Für eine Kündigung innerhalb der Probezeit ist die Nennung eines Grundes gegenüber dem AN übrigens gar nicht erforderlich. Der AG kann sich beliebig von ANn trennen. Ihr könnt nun zwar einen Widerspruch abgeben, aber das wird keinerlei wirkung haben.
Wozu ihr die Kündigung rauszögern wollt, habe ich immer noch nicht verstanden.
10.04.2006 um 00:50 Uhr
"Für eine Kündigung innerhalb der Probezeit ist die Nennung eines Grundes gegenüber dem AN übrigens gar nicht erforderlich."
Und danach auch nicht!
10.04.2006 um 09:41 Uhr
Aber danach hat der AN im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens die Chance die Gründe zu erfahren. In der Probezeit nicht, wenn der BR sie ihm nicht nennt.
11.04.2006 um 01:38 Uhr
"Aber danach hat der AN im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens die Chance die Gründe zu erfahren."
Aber nur wenn der Arbeitgeber mit dem Klammerbeutel gepudert ist.
11.04.2006 um 10:27 Uhr
Da hat der AG dann gar keinen Einfluss mehr drauf.
Nur nochmal zur Klarheit, wir reden hier nicht mehr von einer Kündigung innerhalb der Probezeit.
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