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Muss Mitarbeiter Excel-Schulung als Arbeitszeit vergütet werden?

BHK
Betriebsrat Hennig Köln
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber hat uns zu einer Exel Schulung geschickt. Die am Samstag den 18.3.2006 statfand von 9-17 Uhr. Einige Mitarbeiter hatten eine Anreise aus Aachen und Ddorf. Am 22. lässt er über e-mail ein Rundschreiben an die Mitarbeiter aus. Sehr geehrte Mitarbeiter, ich möchte Sie darüber informieren , dass eine Vergütung, oder ein Ausgleich durch Freizeit für die Exel Schulung nicht vorgesehen ist. Bitte berücksichtigen sie , dass es sich, aufgrund der vielen Teilnehmer, um eine kostspileige Massnahme für unser Unternehmen handelte und der Inhalt der Schulung Ihnen auf allen Gebieten, auch persönlich weiterhelfen kann.

Desweiteren mussten wir für unsere Verpflegung selber aufkommen.

Ich bin erst seit Anfang des Monats Betriebsrat und die Mitarbeiten möchten die Schulung vergütet haben ist das rechtens, so wie ich es auch sehe und auf welchen § können wir uns berufen. Ich danke Euch schon mal vorab für Eure Antworten

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Community-Antworten (5)

G
Gropl

08.04.2006 um 05:59 Uhr

Hm, also ich wäre froh, wenn mein Arbeitgeber mir endlich mal eine Schulung sponsorn würde. Dieses Know-How würde mir sogar bei potentiellen anderen Arbeitgebern helfen.

Da wäre ich bzgl. Arbeitszeitvergütung nicht so kleinlich.

Im Leben gibt es halt ein Nehmen und Geben. Und nur nehmen, lieber Henning, funktioniert nicht.

Aber muss halt jeder wissen.

B
BMW

08.04.2006 um 13:12 Uhr

Hallo Hennig Köln Lies doch mal § 98 BetrVG Gruß BMW

F
Fayence

08.04.2006 um 14:32 Uhr

Hallo BMW, ob das Lesen des §98 zur Klärung dieser Frage weiterhilft? Ich würde meinen, nein. Es geht um die Bewertung als Arbeitszeit / Reisezeit und deren Vergütung.

@ Henning Köln Die Modalitäten bzgl. dieser Schulungsteilnahme scheinen bei Euch im Vorfeld nicht geregelt worden zu sein. Oder gibt es bei Euch ev. eine entsprechende BV? Zu welchen Bedingungen wurde dieses "Schulungsangebot" den AN im Vorfeld durch den AG unterbreitet? Ist der Samstag bei Euch arbeitsfreie Zeit? Gibt es einen BR-Beschluss zu dieser Maßnahme?

BHK
Betriebsrat Hennig Köln

08.04.2006 um 16:29 Uhr

Danke für Eure Antworten Leider war es bei uns in den vergangen Jahren nie üblich, dass der Betriebsrat sich den Aufgaben stellte, es wurde immer einseitig vom Arbeitnehmer eine Entscheidung getroffen. Auch eine Schichtarbeit und Samstag Arbeit wurde eingeführt. Es gibt in unserem Betrieb keinerlei Betriebsvereinbahrungen. Wir, der neue Betriebsrat haben da viel Arbeit. Natürlich wollen wir jetzt nicht den Starken Mann markieren, aber auch vorab klarmachen , dass es so nicht mehr läuft. Ihr könnt Euch nicht vorstellen, was hier los ist, Ihr würdet uns auslachen.

W
w-j-l

09.04.2006 um 16:05 Uhr

Genau der Punkt, dass die Fortbildungszeit Arbeitszeit ist, ist nicht im BetrVG (oder anderen Gesetzen) geregelt, sondern allenfalls in Tarifverträgen (siehe z.B. §4 (6) TVöD für den öffentlichen Dienst)

Gilt also für euch ein TV? Wenn ja, dann schau dort nach. Damit hätten die AN ggf. einen Arbeitsvertraglichen Anspruch, wenn der TV im Betrieb gilt oder einzelvertraglich vereinbart ist.

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