Die Mitarbeiter wurden gem. § 613 a über einen Betriebsübergang informiert, es wurde ihnen mitgeteilt, sie hätten keine Nachteile zu erwarten.

Macht es Sinn, dass sich nun die Gremien BR und/oder GBR von der Geschäftsleitung zusätzlich eine schriftliche Zusicherung darüber einholen, dass den Arbeitnehmern keine Nachteile entstehen?