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Betriebsübergang - eigenständiger Informationsanspruch des Betriebsrats?

H
HansDampf
Jan 2018 bearbeitet

Die Mitarbeiter wurden gem. § 613 a über einen Betriebsübergang informiert, es wurde ihnen mitgeteilt, sie hätten keine Nachteile zu erwarten.

Macht es Sinn, dass sich nun die Gremien BR und/oder GBR von der Geschäftsleitung zusätzlich eine schriftliche Zusicherung darüber einholen, dass den Arbeitnehmern keine Nachteile entstehen?

2.63101

Community-Antworten (1)

B
BMW

07.04.2006 um 22:32 Uhr

Hallo HansDampf

Mach mal deinem Namen Ehre!

Wenn du diesen § 613 a aufmerksam liest dann stellst du fest das die Nachteile erst nach einem Jahr in Kraft treten können !

Mann muß sich einiges vor Augen halten denn der Alte AG muß muß bei Betriebsübergang für ca. 1 Jahr immer mit haften.

Also würde es Sinn machen alle Hebel in Bewegung setzen ! Holt euch einen Rechtsbeistand über Gewerkschaft oder freien Arbeitsrechtler! Gruß BMW

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