Wie ist das mit dem Auskunfts- oder Informationsanspruch des BR bei Betriebsänderung?
Gibt es einen Auskunfts- oder Informationsanspruch des Betriebsrats gegenüber Gesellschaftern einer GmbH? Geschäftsführer selbst bekommt keine Infos im Hinblick auf geplante Betriebsänderung? Was tun??
Community-Antworten (1)
06.09.2005 um 15:48 Uhr
Der Informationsanspruch besteht gegen dem Unternehmer. Wenn dies die Gesellschafter sind, müssen diese die Auskunft erteilen. Hierzu können sie einen Geschäftsführer bevollmächtigen. Wenn dieser aber selbst dumm gehalten wird, würde ich mich direkt an die Gesellschafter wenden.
Zu beachten wäre, dass die Gesellschafter wahrscheinlich noch weniger zum Thema BetrVG wissen als der Geschäftsführer - also konkret Vortragen was man will und warum man diese Auskünfte braucht.
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