Betriebsratswahl - wieviele Stimmen kann der Wähler vergeben?
Bei uns steht eine Betriebsratswahl an. Der Wahlvorstand setzt sich aus bisherigen Betriebsratsmitgliedern und neuen Kandidaten zusammen. Ist dieses Rechtens? Außerdem sollen bei uns 7 neue Betriebsratsmitglieder gewählt werden. 8 Kandidaten sind aufgestellt. Laut Wählerliste soll ich 7 Kandidaten wählen, kann mich aber nur für 3 entscheiden, da ich die anderen Personen nicht kenne. Genügt es, wenn ich 3 Kandidaten ankreuze oder muss ich 7 ankreuzen, damit mein Wahlzettel als gültig anerkannt wird?
Community-Antworten (11)
07.04.2006 um 11:43 Uhr
Servus!
Die Zusammenstellung eures Wahlvorstands ist in Ordnung, es können BRs und Nicht-BRs drin sein.
Wenn Du nur 3 Kandidaten eine Stimme geben möchtest, ist das ebenso in Ordnung. Du kannst maximal 7, minimal eine Stimme vergeben!
LG rainbow1979
07.04.2006 um 11:44 Uhr
jeder wahlberechtig und wählbar ist, kann kandidieren.....
Habt ihr personenwahl? Wenn ja und es sind 7 zu wählen, kannst du bis zu 7 ankreuzen, musst du aber nicht.... Wenn ihr 8 Kandidaten habt, ist 1 dann ein Ersatzmitglied.
Gültig ist der Stimmzettel mit 1- max 7 abgegebenen Stimmen..
gruß floh
07.04.2006 um 11:51 Uhr
Hallo rainbow1979 und floh,
danke für Eure schnelle Antwort. Ist und sehr mit geholfen. Gibt es für diese Regelung eine gesetzliche Grundlage?
07.04.2006 um 12:02 Uhr
hallo,
ähm..eigentlich doch logisch, dass wenn 7 BR-Mitglieder ab einer bestimmten Betriebsgröße den neuen BR bilden, dass ich dann max. 1 bis höchstens 7 br-mitglieder wählen kann...
Wer sollte mich dazu nötigen, dass ich alle meine 7 möglichen Stimmen auch vergeben muss....?
gruß floh
07.04.2006 um 12:14 Uhr
Hallo floh, danke! Wollte mich nur noch mal absichern, da unter unserem Stimmzettel geschrieben steht: "Somit müssen 7 Bewerber angekreuzt werden." Jetzt noch eine Frage, die sich in unserem Kreis stellt. Unser BR wird per Briefwahl gewählt. Vom Wahlvorstand haben wir folgende Unterlagen erhalten: Stimmzettel und Stimmzettel-Umschlag; "Persönliche Erklärung", dass ich meinen Stimmzettel persönlich gekennzeichnet habe und Umschlag für Wahlvorstand. Stimmzettel soll in Stimmzettel-Umschlag, wird verschlossen. Stimmzettel-Umschlag und "Persönliche Erklärung" sollen in Umschlag an Wahlvorstand, wird verschlossen. Diese kommen in einen weiteren Umschlag, der per Post an den Wahlvorstand geschickt wird. In der gemeinsamen Versendung von Stimmzettel-Umschlag und "Persönlicher Erklärung" sehen einige Kollegen jetzt Manipulationsmöglichkeiten. Kann man dieses Umgehen?
07.04.2006 um 12:23 Uhr
Hallo Napoleon, ich bin selbst in einem BR-Wahlvorstand. Welche Bedenken haben Eure Leute denn konkret bzgl. der Manipulationsmöglichkeiten. ICH denke, dass man eher manipulieren könnte, wenn Stimmzettel & Erklärung getrennt geschickt werden würden. Bei Versendung in einem gr. Umschlag ist immerhin gewährleistet, dass jeder nur 1 Stimme abgeben kann. Grüße, Minnie
07.04.2006 um 12:24 Uhr
hallo,
der Stimmzettelumschlag kommt ungeöffnet in die Wahlurne und wird erst am Wahltag geöffnet. Er darf keine Kennzeichnung, Beschriftung etc. enthalten... Lediglich die vom WV vorgedruckte Aufschrift Stimmzettelumschlag....
Auf dem Stimmzettel hätte stehen müssen....somit sind also max. 7 BR-Mitglieder zu wählen..... bzw. bis zu 7 ....
Also in den Stimmzettelumschlag kommt auch NUR der Stimmzettel!!!!!!!!
floh
07.04.2006 um 12:27 Uhr
hallo minie,
du machst Dir doch ein Vermerk, welcher Mitarbeiter/in seinen Briefwahl abgegeben bzw. welche eingegangen ist....
floh
07.04.2006 um 13:08 Uhr
@ Floh:
Wie willst Du feststellen, welcher Stimmzettelumschlag von demjenigen ist, der trotz Briefwahl am Wahltag ins Wahllokal kommt und seine Stimme persönlich abgeben will. Dieses Recht hat er nämlich! Und dann hast Du mindestens eine Stimme mehr als Du Wähler hast. Was Dann?
Die rechtzeitig eingegangenen Briefwahlunterlagen (Normales Wahlverfahren) werden kurz vor Beendigung der persönlichen Stimmabgabe geöffnet und überprüft. Wenn alles seine Richtigkeit hat (Wählerliste, pers. Erklärung usw.) dann wird der Stimmzettelumschlag in die Wahlurne geworfen. Vorher nicht!
§ 26 Wahlordnung)
Benno
07.04.2006 um 13:18 Uhr
ja klar benno, hab ich oben etwas ungünstig ausgedrückt...
gruß floh
07.04.2006 um 13:22 Uhr
Hallo an alle, die sich an der Diskussion beteiligt haben. Danke für Eure Hinweise. Ich denke, dass die Bedenken meiner Kollegen jetzt einigermaßen beseitigt sind, vor allen nach Benno seiner Antwort. Ich denke mal, dass unser Wahlverfahren in ähnlicher Form ablaufen wird. Außerdem hat man als Wähler ja auch noch die Möglichkeit, an der Auszählung teilzunehmen. Nochmals Danke von uns allen.
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