Erstellt am 07.04.2006 um 08:47 Uhr von floh
hallo didi,
welcher stimmzettel gültig ist, entscheidet alleine der WV.
Ungültige Stimmzettel:
-ohne Wahlumschlag abgegeben worden
-besondere Merkmale, Zusätze od. Einschränkung zum angekreuzten Kandidaten haben
-nicht einwandfrei festgestellt werden kann, wie d. Wähler abstimmen wollte
-stimmzettel unterschrieben wurde
-mehr kandidaten als zu wählen, angekreuzt wurden
gruß floh
Erstellt am 07.04.2006 um 08:58 Uhr von Kölner
@Didi
Ist der Wählerwille mit den Streichungen eindeutig erkennbar?
Wenn ja, dann fast der WV einen Beschluss und erklärt den Stimmzettel für gültig!
Wenn nicht, dann fast der WV den Beschluss, dass der Stimmzettel ungültig ist.
Du wirst hier hoffentlich hier niemanden finden, der aus der Ferne Eurem Stimmzettel die Gültigkeit bescheinigt oder ihn ins Wahlnirvana schickt!