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Vereinfachtes oder Normales Wahlverfahren?

T
Teufelseck
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb sind 35 wahlberechtigte Arbeitnehmer, muss in unserem Fall im vereinfachten Verfahren gewählt werden oder ist auch eine Wahl nach dem normalen Verfahren möglich? Vielen Dank für die Antwort. Grüße Marko

2.30701

Community-Antworten (1)

K
Kölner

07.04.2006 um 00:40 Uhr

Zwingend vereinfachtes Wahlverfahren.

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