Erstellt am 06.04.2006 um 18:59 Uhr von Silke
Natürlich darf ein Mitglied des Wahlvorstandes sich auch als Kandidat für die Betriebsratswahl aufstellen lassen.
Erstellt am 07.04.2006 um 15:57 Uhr von Obelehrer
Erstellt am 07.04.2006 um 16:30 Uhr von Kölner
Seit immer, Kollege Obelehrer!
Erstellt am 07.04.2006 um 16:55 Uhr von Oberlehrer
Doch meines Erachtens nur wenn der WV in der BV von allen Wahlberechtigten bestimmt wird- oder wurden kürzlich die Gesetze geändert?