Erstellt am 06.04.2006 um 17:43 Uhr von Kölner
@ich spiele jetzt mal Benno_BRB in Kölsch
Da stellen mer uns mal janz dumm un fraren wat der geschäftsführende Jesellschafter denn für en Arbeitnehmer im Sinne des Jesetzes sein soll. Dann überlejen wir mal hin un widder her un kommen zu dem Schluss: Nä, dat isser keiner.
Tut mir leid.
Erstellt am 07.04.2006 um 09:15 Uhr von eini
Typisch rheinischer Humor ;) - hilf mir aber auch nicht weiter. Ein geschäftsführender Gesellschafter ist ja wenigstens der Geschäftsührer und hat somit einen Anstellungsvertrag. Und somit doch auch irgendwie auch Arbeitnehmer - auch wenn er sozialversicherungstechnisch Unternehmer ist.
Hat der Kölner dies in seine Überlegung mit einbezogen?
Liebe Grüße aus Franken
Erstellt am 07.04.2006 um 09:26 Uhr von Kölner
Gesellschafter sind laut BetrVG nie AN im Sinne des Gesetzes. Das ergibt sich aus den Kommetierungen.