Hallo Forum

Wir hatten am 04.04.06 unsere Wahlen, meine wenigkeit war im WV und wurde nun auch in den BR gewählt.
Um dem gemaule vorzubeugen habe ich bei der Stimmenauszählung nur meine Arbeit als Schriftführer getätigt und KEINEN Stimmzettel in die Hand genommen.
Nun gibt es einige Mitarbeiter die mit der Wahl nicht einverstanden sind und uns Betrug unterstellen, da ich im WV tätig bin.
Mir ist klar, das sie dagegen nichts bewirken können.
Unser jetztige Betriebrat hat die Mitarbeiter auch darüber aufgeklährt, das mein Verhalten völlig korrekt war.
Mann erhähl dan nur die Antwort " Du kannst viel erzählen, Ich war ja bei der Stimmenauszählung nicht dabei" Worauf hin ich antworte " Warum nicht, die Auszählung war öffentlich wie im Wahlausschreiben beschrieben.
Aber die ÜBERSCHLAUEN Mitarbeiter glauben das alles nicht und wollen trotz alle dem versuchen dagegen anzugehn, wovon der WV Sie ja nicht abhalten kann.
Nun zu meiner Frage: Wie ist die genaue vorgehensweise bei dieser Sache??
Muss der Einspruch an den WV geben und von diesem alle weiteren Schritte mit dem Arbeitsgericht eingeleitet werden??
Oder müssen die Mitarbeiter dies selber übernehmen??
Währe prima, wenn Ihr mir auf meine Frage eine Antwort geben könntet.

Liebe Grüße Cara Mia