Erstellt am 06.04.2006 um 16:37 Uhr von Mona-Lisa
hallo Cara Mia,
der Wahlvorstand braucht in dieser Situation meiner Meinung nach überhaupt nicht`s tun.
Wenn manche Mitarbeiter glauben, dass was nicht mit rechten Dingen zuge-
gangen ist, steht es ihnen frei, die Wahl anfechten.
Dazu haben sie 2 Wochen Zeit ab Aushang des Wahlergebnisses, müssen mindestens 3 gleichgesinnte Arbeitnehmer sein, und selber einen Rechts-
anwalt aufsuchen, der dann alles einleitet.
Tip an euch: Korrekte Wahlunterlagen sind unerlässlich, vor allem in so einem Fall.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 06.04.2006 um 16:58 Uhr von DocPille
Ich würde mich der Frau mit dem eingefrorenen Lächeln anschliessen.
Was aber ganz wichtig ist das Korrekte Wahlunterlagen vorhanden sind.
Erstellt am 06.04.2006 um 17:26 Uhr von Mona-Lisa
@DocPille,
nix eingefroren! Der Louvre erstrahlt allein durch mein geheimnisvolles Lächeln!
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 06.04.2006 um 17:44 Uhr von Cara Mia
Ich denke schon, das meine Wahlunterlagen Ordnungsgemäß geführt worden. Ich gehöhre dem WV das erste mal an und habe die Unterlagen nach bestem Wissen un Gewissen geführt.
Gibt das Arbeitsgerich dem Einspruch den überhabt eine Chanse dazu???
Sorry, wegen der vielen Fragen, aber ich habe so etwas noch nie erlebt.
Am meisten Ärgert mich halt, das während die Wählerliste am Betriebüblichen Informationsbrett hing sich keiner darüber aufgeregt hat, das ich darauf stehe.
Gruß Cara Mia
Erstellt am 06.04.2006 um 17:53 Uhr von Mona-Lisa
so wie du die Sache beschreibst, glaube ich nicht.
Aber hier entscheidet dann der Arbeitsrichter, und ich glaube nicht, das den interessiert, was ich hier gesagt habe.
Warte doch einfach ab.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 07.04.2006 um 09:27 Uhr von Benno_BRB
Mach Dich nicht verrückt! Cara Mia!
Mona-Lisa hat ganz Recht. Der Arbeitsrichter hat das letzte Wort. Und es ist nichts ungewöhnliches daran, dass sich ein Wahlvorstand komplett aus "alt"-BR-Mitgliedern zusammensetzt, die auch nach der WAhl wieder im BR vertreten sind.
Von daher - keine Bange.
Wenn Du die Wahl zum ersten Mal durchgeführt hast bekommst Du sogar noch einen Bonus! Man kann nicht alles wissen, schon gar nicht beim "ersten Mal". Von daher gibt es schon mal die Voraussetzung des Arbeitsgerichtes, dass die Fehler, die Du vielleicht gemacht haben könntest, das Wahlergebnis ENTSCHEIDEND beeinflusst haben. Dann erst würde das AG dem Antrag der Meckerer stattgeben und es würde Neuwahlen anordnen.
Lediglich die Massgabe, dass die Dir misstrauen, reicht nicht als Anfechtungsgrund aus. Das sieht das AG dann anhand Deines Wahlordners!
Benno
Urteil: Bundesarbeitsgericht, 19. November 2003, 7 ABR 24/03
Hier ist der Link, der Dir weiterhelfen wird, damit Du wieder ruhig schlafen kannst: (musst halt nur das 3xW vorsetzen)
br-wahl.verdi.de/rechtsprechung/data/keine_nichtigkeit_bei_vielzahl_einzelverstössen.pdf