Stützunterschriften und BR in der Probezeit?
Hallo zusammen,
- gibt es eine Vorschrift wielange der MA der eine Stützunterschrift leisten will, im Unternehmen sein muß? Wenn ja, ab wann zählt diese Zugehörigkeit bzw. wann muß diese erfüllt sein?
- Darf sich jemand der sich noch in der Probezeit befindet, in den Betriebsrat wählen lassen und hat er dann Kündigungsschutz oder erst nach Ablauf der Probezeit?
Vielen Dank für die Hilfe
Community-Antworten (1)
06.04.2006 um 16:10 Uhr
- Ein "Stützer" muß wahlberechtigt sein, d.h. er muß (nichtleitender) Arbeitnehmer und am (letzten) Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wählbar ist ein AN, wenn er (am Tag der Wahl) 6 Monate im Betrieb ist. Damit dürfte nach aktueller Rechtslage die Probezeit rum sein.
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