Gesamtbetriebsrat - Pflicht oder bleibt es den Betriebsräten überlassen?
Hallo Zusammen,
im BetrVG § 47 steht, das beim bestehen mehrerer Betriebsräte ein ein Gesamtbetriebsrat zu errichten ist. Ist es nun Pflicht oder bleibt es den Betriebsräten überlassen ob hier eine Notwendigkeit besteht einen Gesamtbetriebsrat zu bilden.
Community-Antworten (1)
06.04.2006 um 13:57 Uhr
Im Gesetz steht " so ist ein Gesamtbetriebsrat" . Wäre es eine Kann/Soll-Vorschrift, hätte statt dem "ist" ein "soll" oder "kann" gestanden.
Gruß Franz-Josef
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