Gesamtbetriebsrat - Pflicht oder bleibt es den Betriebsräten überlassen?
Hallo Zusammen,
im BetrVG § 47 steht, das beim bestehen mehrerer Betriebsräte ein ein Gesamtbetriebsrat zu errichten ist. Ist es nun Pflicht oder bleibt es den Betriebsräten überlassen ob hier eine Notwendigkeit besteht einen Gesamtbetriebsrat zu bilden.
Community-Antworten (1)
06.04.2006 um 13:57 Uhr
Im Gesetz steht " so ist ein Gesamtbetriebsrat" . Wäre es eine Kann/Soll-Vorschrift, hätte statt dem "ist" ein "soll" oder "kann" gestanden.
Gruß Franz-Josef
Verwandte Themen
Gesamtbetriebsrat oder eigener Betriebsrat ?
ÄlterEine Firma A mit ca. 40 Mitarbeitern ist 50:50 Joint Venture zweier größerer Firmen B & C. Der Standort der Firma ist in den Räumen von Firma B und bisher wurden die Mitarbeiter auch durch den Gesamt
[§ 40 BetrVG erforderliche Arbeitsmittel] Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat
ÄlterHallo zusammen, eine Frage, welche bei uns immer wieder für hysterische Diskussionen mit der GL sorgt: Wer beschließt Arbeitsmittel für den Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat?
Gesamtbetriebsrat auch mit eine Person
ÄlterGuten Abend zusammen . Ich hoffe jemand kennt sich mit dem Gesamtbetriebsrat aus . In unserem Unternehmen haben wir 2 Betriebsräte . Jeder besteht aus 3 BR Mitglieder . Nach paragraph 47 wird ein Ges
Sitzungsprotokolle - Muss der Gesamtbetriebsrat die Sitzungsprotokolle den Standort Betriebsräten offenlegen?
ÄlterAm Konzernstandort haben wir einen Gesamt-Betriebsrat. In den Bundesländern haben wir Standorte mit eigenen Betriebsräten. Muß der Gesamt Betriebsrat die Sitzungsprodukolle den Standort Betriebsräten
Delegation an GBR (einheitliches Bonisystem)- ja oder nein?
ÄlterHallo Kollegen, Der Arbeitgeber (Bank) möchte mit dem Gesamtbetriebsrat über die Einführung eines neuen einheitlichen Bonisystems verhandeln. Muß diese Thematik von den örtlichen Betriebsräten an d