im BetrVG § 47 steht, das beim bestehen mehrerer Betriebsräte ein ein Gesamtbetriebsrat zu errichten ist.
Ist es nun Pflicht oder bleibt es den Betriebsräten überlassen ob hier eine Notwendigkeit besteht einen Gesamtbetriebsrat zu bilden.
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Gesamtbetriebsrat Teil 1
Einsteiger-Seminar in die rechtlichen Grundlagen