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Gesamtbetriebsrat - Pflicht oder bleibt es den Betriebsräten überlassen?

A
Alex
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

im BetrVG § 47 steht, das beim bestehen mehrerer Betriebsräte ein ein Gesamtbetriebsrat zu errichten ist. Ist es nun Pflicht oder bleibt es den Betriebsräten überlassen ob hier eine Notwendigkeit besteht einen Gesamtbetriebsrat zu bilden.

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Community-Antworten (1)

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Franz-Josef

06.04.2006 um 13:57 Uhr

Im Gesetz steht " so ist ein Gesamtbetriebsrat" . Wäre es eine Kann/Soll-Vorschrift, hätte statt dem "ist" ein "soll" oder "kann" gestanden.

Gruß Franz-Josef

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