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nochmal die gleiche Frage....

V
Vivaldi
Mai 2018 bearbeitet

Ich möchte meine Frage von gestern nochmal neu formulieren, weil es mir nicht um Betriebsversammlungen oder Einladung ging, sondern um die Frage, welche Beschlüsse müssen an den AG weitergeleitet werden. Ganz klar, wenn es um die Zustimmung des Gremiums bei einer Maßnahme des AG geht; wenn der BR aber intern etwas beschließt (meinetwegen die Zusammenstellung einer internen Arbeitsgruppe von nur freigestellten BRM), müssen auch solche rein internen Beschlüsse an den AG weitergegeben werden?

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

17.05.2018 um 11:05 Uhr

Nein natürlich nicht. Nur da, wo ihr in irgendeiner Form eine Reaktion des Arbeitgebers erwartet, müsst ihr den AG auch mitteilen, was ihr so zu sagen habt.

M
Matze

17.05.2018 um 11:50 Uhr

Macht es Sinn Beschlüsse zu fassen, die dann doch nicht zur Anwendung kommen, weil sie keiner kennt? Bei uns hatte jedenfalls jeder Beschluss eine "Außenwirkung", die eine Veröffentlichung unumgänglich machte.

V
Vivaldi

17.05.2018 um 16:01 Uhr

Matze, das ist natürlich richtig. Ich stelle bei solchen internen "Beschlüssen" - also Entscheidungen - immer gerne fest, wie die allgemeine Stimmung im BR ist, bzw. dass die Mehrheit der BRM hinter der Entscheidung steht. Danke für Eure Rückmeldungen!

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