Erstellt am 17.05.2018 um 09:05 Uhr von kratzbürste
Nein natürlich nicht. Nur da, wo ihr in irgendeiner Form eine Reaktion des Arbeitgebers erwartet, müsst ihr den AG auch mitteilen, was ihr so zu sagen habt.
Erstellt am 17.05.2018 um 09:50 Uhr von Matze
Macht es Sinn Beschlüsse zu fassen, die dann doch nicht zur Anwendung kommen, weil sie keiner kennt? Bei uns hatte jedenfalls jeder Beschluss eine "Außenwirkung", die eine Veröffentlichung unumgänglich machte.
Erstellt am 17.05.2018 um 14:01 Uhr von Vivaldi
Matze, das ist natürlich richtig. Ich stelle bei solchen internen "Beschlüssen" - also Entscheidungen - immer gerne fest, wie die allgemeine Stimmung im BR ist, bzw. dass die Mehrheit der BRM hinter der Entscheidung steht.
Danke für Eure Rückmeldungen!