Ich möchte meine Frage von gestern nochmal neu formulieren, weil es mir nicht um Betriebsversammlungen oder Einladung ging, sondern um die Frage, welche Beschlüsse müssen an den AG weitergeleitet werden. Ganz klar, wenn es um die Zustimmung des Gremiums bei einer Maßnahme des AG geht; wenn der BR aber intern etwas beschließt (meinetwegen die Zusammenstellung einer internen Arbeitsgruppe von nur freigestellten BRM), müssen auch solche rein internen Beschlüsse an den AG weitergegeben werden?