Zahl der Betriebsratmitglieder
Hallo Wir wollen ein Betriebsrat gründen. Der Betrieb besteht zur Zeit aus 13 Wahlberechtigten Angestellte. Laut BetrVG würde ein Betriebsrat "in der Regel" aus einer Person bestehen. Wir würden aber den Betriebsrat lieber aus drei Personen bestehen lassen, um besser arbeiten zu können. Der Geschäftsfüher und Inhaber der Firma ist ein Totaler Gegener solcher Einrichtungen und wird es uns nicht leicht diesbezüglich machen. Ist es möglich einen Betriebrat mit drei Peronen zu gründen. Ich hoffe auf schnelle Antworten . MfG Falke
Community-Antworten (2)
05.04.2006 um 23:38 Uhr
Null Chance... War die schnellste Antwort die Du bekommen konntest bis jetzt.
05.04.2006 um 23:50 Uhr
Oh Falke, noch einmal das BetrVG zur Hand nehmen, den § 9 finden und denselbigen lesen. Da steht nichts von "ein Betriebsrat würde in der Regel aus einer Person bestehen".
Null Komma Null Chance!
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