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Gibt es einen Kündigungsschutz für BR-Ersatz-Mitglied?

S
Sven123
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen!

Mich interessieren zwei Dinge:

  1. Wie sieht der Kündigungsschutz aus, wenn man als vertretendes Ersatzmitglied des Betriebsrates an dessen konstituierender Sitzung teilgenommen hat?
  2. Aus welchem Paragraphen des BetrVG geht dies hervor?

Für die Beantwortung ganz herzlichen Dank & Grüße

Sven

2.62701

Community-Antworten (1)

F
Fayence

05.04.2006 um 20:04 Uhr

Hallo Sven123, ohne Kommentierung kommst Du hier auch nicht viel weiter.

Fitting, 22. Aufl., §103 BetrVG, RN 9

Der Kündigungsschutz beginnt an dem Tage, an dem das ordentliche Mitglied erstmals verhindert ist, im Fall einer BR-Sitzung schon mit der Ladung. Nach Ende der Vertretung besteht der nachwirkende Kündigungsschutz des §15 Abs. 1 S. 2 KschG

Gruß Fayence

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