Gibt es einen Kündigungsschutz für BR-Ersatz-Mitglied?
Hallo Zusammen!
Mich interessieren zwei Dinge:
- Wie sieht der Kündigungsschutz aus, wenn man als vertretendes Ersatzmitglied des Betriebsrates an dessen konstituierender Sitzung teilgenommen hat?
- Aus welchem Paragraphen des BetrVG geht dies hervor?
Für die Beantwortung ganz herzlichen Dank & Grüße
Sven
Community-Antworten (1)
05.04.2006 um 20:04 Uhr
Hallo Sven123, ohne Kommentierung kommst Du hier auch nicht viel weiter.
Fitting, 22. Aufl., §103 BetrVG, RN 9
Der Kündigungsschutz beginnt an dem Tage, an dem das ordentliche Mitglied erstmals verhindert ist, im Fall einer BR-Sitzung schon mit der Ladung. Nach Ende der Vertretung besteht der nachwirkende Kündigungsschutz des §15 Abs. 1 S. 2 KschG
Gruß Fayence
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