Betriebsratswahl Grosse Anzahl der Mitarbeiter ausser Haus - gibt es Möglichkeiten der Friständerung?
Hallo, wir haben am 21.03 die Wahlausschreiben und Wählerliste ausgehängt. 27.03 ist demnach Einspruchende Wählerliste 18.04 Aushang Wahlvorschlagsliste 20.04 Fristende Beantragung Briefwahl 24.04 Betriebsratswahl 28.04 Fristende Briefwahl vom 18.04 bis zum 02.05 sind ca 30% der Mitarbeiter auf einer betrieblichen Auslandsveranstaltung. Welche Möglichkeiten der Friständerungen gibt es hier. Die Mitarbeiter die ab dem 18.04 nicht mehr vor Ort sind wissen nicht wer zu wählen ist. Ich freue mich über jeden konstruktiven Vorschlag
Community-Antworten (2)
05.04.2006 um 15:59 Uhr
@thts Ihr wählt im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren und setzt für die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe eine so solche Frist? Warum habt Ihr die Wochenfrist nicht ausgenutzt? So z.B.: Wahlversammlung am 28.04.06, letzter Termin nachträgliche schriftl. Stimmabgabe 05.05.06?
05.04.2006 um 17:19 Uhr
Hallo Kölner, vielen Dank für die schnelle Antwort. Anlass für die terminierung ist §36 Absatz 2 Satz3 WahlO: Die Frist soll eine Woche vor dem Ende der Amtszeit des alten Betriebsrats liegen. Und das ist hier die Herausforderung. Ablauf der der Amtszeit des alten Betriebsrates ist der 07.05. Die Frage ist nun gibt es hier eine Ausnahmeregelung wenn die Mitarbeiter ins Ausland geschickt werden und ihnen keine realistische Chance zum Einsehen der der Vorschlagsliste gegeben ist? Danke Gruss THTS
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