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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verbesserungsvorschlag an Forum-Admin

P
p.g.
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wenn schon Schlagwörter wie BetrVg verlinkt werden, dann könnte man auch gleich einen link zum zitierten Paragraphen legen. So weiss man doch gleich um was es da geht. Das würde doch vielen von uns helfen.

2.63202

Community-Antworten (2)

K
Kölner

05.04.2006 um 15:09 Uhr

Aber muss es denn rot sein? Schwarz belassen und verlinken durch Unterstreichung würde mir persönlich reichen. Zumal: Das BetrVG wird ja schon fast gar nicht mehr wahrgenommen! :-)

M
Mona-Lisa

05.04.2006 um 17:08 Uhr

das Schlagwort BetrVG sollte schon rot bleiben, so auffällig wie möglich! Der Vorschlag von p.g. ist nicht schlecht. Und auch in rot, wenn`s geht! Mona-Lisa

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