Hallo,
wenn schon Schlagwörter wie BetrVg verlinkt werden, dann könnte man auch gleich einen link zum zitierten Paragraphen legen. So weiss man doch gleich um was es da geht.
Das würde doch vielen von uns helfen.
Aber muss es denn rot sein? Schwarz belassen und verlinken durch Unterstreichung würde mir persönlich reichen. Zumal: Das BetrVG wird ja schon fast gar nicht mehr wahrgenommen! :-)
Erstellt am 05.04.2006 um 15:08 Uhr von Mona-Lisa
das Schlagwort BetrVG sollte schon rot bleiben, so auffällig wie möglich!
Der Vorschlag von p.g. ist nicht schlecht. Und auch in rot, wenn`s geht!
Mona-Lisa