Erstellt am 04.04.2006 um 21:35 Uhr von Klaus Hallo ela, die Antwort steht - wie so häufig - im BetrVG, hier in §65 (1), der auf die sinngemäße Anwendung von §23 (1) verweist. Das BetrVG findest Du unter anderem unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/gesamt.pdf. Viele Grüße Klaus