Erstellt am 04.04.2006 um 14:12 Uhr von Rollie
Die Frage ist etwas unklar. Wie groß ist das Unternehmen mit bzw. ohne die befristeten Mitarbeiter ?
Das Betriebsverfassungsgesetz definiert ja eigentlich recht genau, welche Bedingungen für eine Betriebsratsgründung notwendig ist.
Wenn ausschließlich befristete Mitarbeiter beschäftigt sind, muß geprüft werden, ob sie wählbar bzw. wahlberecht sind und sich darüber im Klaren sein, das eine Betriebsratstätigkeit mit dem Auslaufen des Vertrages enden würde.
Die §-en 1 - 5 des BetrVG sollte eigentlich die Frage beantworten können.
Erstellt am 04.04.2006 um 16:12 Uhr von alexn
Und wann/inwiefern wären die befristeten Mitarbeiter wählbar?
Eine Weiterbeschäftigung nach Auslaufen der Verträge ist aufgrund der PRojektschieflage eh unwahrscheinlich. Wir würden nur gerne unsere jetzigen Arbeitsbedingungen verbessern/ oder zumindest kritisieren können.
Erstellt am 04.04.2006 um 17:13 Uhr von p.g.
Um wählbar sein zu können, muß man mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens 6 Monate im Betrieb sein.