Wieviel Stunden darf ein Schwerbehindeter (60%) arbeiten?
Hallo, bei uns im Betrieb (Sicherheitsunternehmen) gibt es einen Schwerbehinderten der sämtliche Zusatzschichten annimmt und so jeden Monat zwischen 250 und 300 Stunden arbeitet. Wieviel Stunden sind gesetzlich als Höchstzahl für ihn mit 60% Schwerbehinderung vorgesehen oder gibt es vom Gesetzgeber her keine Richtlinien in dieser Sache?
Community-Antworten (3)
04.04.2006 um 14:20 Uhr
Hallo FRASCHA,
habe dazu nur § 124 SGB IX gefunden
"Schwerbehinderte Menschen werden auf Ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt."
MfG Angi1
04.04.2006 um 15:23 Uhr
Schaut euch aber mal den § 3 Arbeitszeitgesetz an. Gemäß den Regelungen ist die von euch beschriebene Arbeitszeit unzulässig, und zwar auch für nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer.
04.04.2006 um 16:19 Uhr
@FRASCHA,
rein von der Logik her werden Schwerbehinderte bei der wöchentlichen Höchstarbeitszeit nicht ausgenommen, im Gegenteil, sie müßten ggf. eher vor einer Überbelastung geschützt werden.
Das Arbeitszeitgesetz definiert ganz genau, wo die grenzen liegen.
Sollte es einen Betriebsrat geben, sollte der sich dem mal annehmen, zumal es sich dann vermutlich um genehmigungspflichtige Mehrarbeit handelt.
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