Betriebsspaltung - Amtszeit des BR?
Unsere BR-Wahl findet in Kürze statt. Nun haben wir die Info erhalten, dass unser Unternehmen zum Sommer - rückwirkend zum Jahresanfang - in zwei Gesellschaften getrennt wird. Wie lange dauert dann die Amtszeit es neu gewählten Betriebsrates? Müssen neue Wahlen stattfinden - wenn ja wann?
Community-Antworten (2)
04.04.2006 um 20:08 Uhr
Zunächst mal abwarten ,ob Trennung erfolgt. Dann hat der BR das sogenannte Übergangsmandat (§ 21a BertVG) . Das Mandat gilt für 6 Monate bzw. bis ein neuer BR gewählt wurde. Also die Amtszeit des jetzt gewählten BR gilt längstens für 6 Monate nach dem Trennungsdatum. Rückwirkung ist nur aus steuerlichen Gründen interessant, hat aber auf betriebsverfassungsrechtliche Rechte keinen Einfluß.
04.04.2006 um 20:14 Uhr
§§ 80 Abs. 2, 111 Satz 1 Ziff. 3 BetrVG und § 126 Abs. 3 UmwG sollten Euch im Vorfeld interessieren!
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