Erstellt am 04.04.2006 um 18:08 Uhr von norbert
Zunächst mal abwarten ,ob Trennung erfolgt. Dann hat der BR das sogenannte Übergangsmandat (§ 21a BertVG) . Das Mandat gilt für 6 Monate bzw. bis ein neuer BR gewählt wurde. Also die Amtszeit des jetzt gewählten BR gilt längstens für 6 Monate nach dem Trennungsdatum. Rückwirkung ist nur aus steuerlichen Gründen interessant, hat aber auf betriebsverfassungsrechtliche Rechte keinen Einfluß.
Erstellt am 04.04.2006 um 18:14 Uhr von Kölner
§§ 80 Abs. 2, 111 Satz 1 Ziff. 3 BetrVG und § 126 Abs. 3 UmwG sollten Euch im Vorfeld interessieren!