Konstituierung des BR - was muss in der konstituierenden Sitzung gewählt werden?
Steht irgendwo im Gesetz geschrieben, was in der konstituierenden Sitzung gewählt werden muss?
Danke
Community-Antworten (9)
04.04.2006 um 11:19 Uhr
Ja, §29 BetrVG.
04.04.2006 um 11:56 Uhr
§ 29 ???? § 26 + § 27 BetrVG !!
04.04.2006 um 12:37 Uhr
Ja da steht das der Vorsitzende und Stellvertreter gewählt werden müssen. Kann dort auch die jeweiligen Freigestellten gewählt werden? Oder ist dieses gegen das Gesetz?
04.04.2006 um 12:59 Uhr
hallo undertaker7, bei der konstituierenden Sitzung sollen im Normalfall der Vorsitzende, sein Stellvertreter, die Freistellungen und der Betriebsausschuss gewählt. Die Freistellungen zu wählen, ist nicht gegen das Gesetz. § 27 Rn. 8 BetrVG Gruss Mona-Lisa
04.04.2006 um 13:02 Uhr
hallo mona-lisa, danke für deine antwort! gruß undertaker7
04.04.2006 um 13:04 Uhr
wie wird in diesem Zusammenhang, bei einem Ergebnis von drei vertretenden Listen (Listenwahl hat stattgefunden) der BVR und der Stellvertreter gewählt
04.04.2006 um 13:15 Uhr
Fitting §26 II. Wahl des Vorsitzenden und seines Stelvertreters 2. Wahl
04.04.2006 um 14:18 Uhr
Also verstehe ich das richtig. Erst eine Wahl der BVR und dann eine erneute Wahl des Stellvertreters.
04.04.2006 um 14:20 Uhr
korrekt. zwei verschiedene wahlgänge.
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