Erstellt am 04.04.2006 um 09:19 Uhr von Frank B.
Erstellt am 04.04.2006 um 09:56 Uhr von zorro
§ 29 ????
§ 26 + § 27 BetrVG !!
Erstellt am 04.04.2006 um 10:37 Uhr von undertaker7
Ja da steht das der Vorsitzende und Stellvertreter gewählt werden müssen. Kann dort auch die jeweiligen Freigestellten gewählt werden? Oder ist dieses gegen das Gesetz?
Erstellt am 04.04.2006 um 10:59 Uhr von Mona-Lisa
hallo undertaker7,
bei der konstituierenden Sitzung sollen im Normalfall der Vorsitzende, sein Stellvertreter, die Freistellungen und der Betriebsausschuss gewählt.
Die Freistellungen zu wählen, ist nicht gegen das Gesetz.
§ 27 Rn. 8 BetrVG
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 04.04.2006 um 11:02 Uhr von undertaker7
hallo mona-lisa,
danke für deine antwort!
gruß
undertaker7
Erstellt am 04.04.2006 um 11:04 Uhr von letzgo
wie wird in diesem Zusammenhang, bei einem Ergebnis von drei vertretenden Listen (Listenwahl hat stattgefunden) der BVR und der Stellvertreter gewählt
Erstellt am 04.04.2006 um 11:15 Uhr von undertaker7
Fitting §26
II. Wahl des Vorsitzenden und seines Stelvertreters
2. Wahl
Erstellt am 04.04.2006 um 12:18 Uhr von letzgo
Also verstehe ich das richtig.
Erst eine Wahl der BVR und dann
eine erneute Wahl des Stellvertreters.
Erstellt am 04.04.2006 um 12:20 Uhr von undertaker7
korrekt. zwei verschiedene wahlgänge.