Zu wenig BR-Kandidaten - was dann?
Unser Unternehmen hat ca. 60 Mitarbeiter/innen und soll nach § 9 BetrVG aus 5 Betriebsratsmitgliedern bestehen. Was passiert, wenn sich aber nur bspw. 3 oder 4 Mitarbeiter/innen als Kandidaten zur BR-Wahl zur Verfügung stellen?
Community-Antworten (2)
03.04.2006 um 15:54 Uhr
Hallo Rudi, dann greift §11 BetrVG
03.04.2006 um 16:48 Uhr
bevor § 11 BetrVG greift, muss zunächst eine Nachfrist vom WA über 1 Woche gesetzt werden
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