Erstellt am 03.04.2006 um 10:26 Uhr von Guido
Hallo,
der Kollege ist wählbar aber selbst wenn er gewählt wird ´hat das keinen Einfluß auf seinen Vertrag. Dree enedet zum vorgegebenen Zeitpunkt und der 1. NAchrücker ist dann drin.
Gruß Guido
Erstellt am 03.04.2006 um 10:27 Uhr von Angi1
Hallo Gräfin,
wenn der Kollege über 18 Jahre ist und dem Betrieb 6 Monate angehört ist er wählbar. ( § 8 BetrVG)
Sollte er gewählt werden und sein Zeitvertrag wird nach 2 Jahren ncht verlängert, scheidet er aus dem BR aus und ein Ersatzmitglied (falls vorhanden)wird BR.
MfG
Angi1
Erstellt am 03.04.2006 um 11:24 Uhr von Gräfin
Dank Euch für die Antworten auf meine Frage was mit Kollegen mit Zeitverträgen bei BR-Wahlen geschieht. Aber wo steht das das eine Wahl in den BR keinen Einfluß auf den Zeitvertrag hat ??? Wäre nett wenn ich eine baldige Antwort bekäme. Bei uns ist heute um 17.00 Uhr Abgabeschluß für Vorschläge.
Danke im vorraus
Erstellt am 03.04.2006 um 12:16 Uhr von Angi1
Hallo Gräfin,
im Fitting steht zu § 24 BetrVG
" Wirksam befristete Arbeitsverhältnisse enden auch bei BR Mitgliedern durch Zeitablauf"
MfG
Angi1